Mit der Zunahme von Konflikten auf der ganzen Welt steigt auch die Zahl der Menschen, die in Europa Schutz vor politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung, vor Bürgerkrieg und Elend suchen. Untersuchungen zufolge sind 30-40 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden Überlebende von Folter oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, die sie entweder in ihrer Heimat oder auf dem langen Fluchtweg nach Europa erleiden mussten.

Neben einer fachgerechten therapeutischen Behandlung ist insbesondere die Wiederherstellung von Gerechtigkeit durch die Anerkennung des zugefügten Leides von großer Bedeutung, wozu eine gerichtsverwertbare Dokumentation von Folterfolgen entscheidend beiträgt. Doch trotz der Dringlichkeit des Problems und eines bereits seit 2001 bestehenden UN-Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folter (Istanbul-Protokoll), gaben laut eines Berichtes des Internationalen Dachverbandes der Therapiezentren für Folter-überlebende (IRCT) die Mehrheit der befragten Mitgliedszentren an, dass es weder ein geregeltes Verfahren – z. B. innerhalb des Asylverfahrens – gebe, um festzustellen, ob eine Person Überlebender von Folter sei, noch ausreichende Weiterbildungsmaßnahmen für Perso-nen, die in ihrer Arbeit potentiell mit Folterüberlebenden in Kontakt kommen, so wie ÄrztInnen, JuristInnen, PsychotherapeutInnen und MitarbeiterInnen in den jeweiligen Behandlungszentren.

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Um dieses Defizit zwischen den benötigten Kenntnissen und dem Mangel an Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Anfertigung eines medizinisch-juristischen Gutachtens über Folterfolgen zu beheben, bieten die Professur für Ethik in der Medizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und das Behandlungszentrum für Folteropfer (bzfo) in Berlin gemeinsam mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum (mfh) eine Reihe interdisziplinärer Workshops und Seminare zur Untersuchung und gerichtsverwertbaren Dokumentation von Folter nach dem Istanbul-Protokoll an.

Interdisziplinäre Fachseminare (1,5-tägig)

  • Berlin: 28. - 29. Juni 2014
  • Düsseldorf: 5. - 6. Juli 2014
  • München: 26. - 27. Juli 2014

Infos: www.mfh-bochum.de

Interdisziplinäre Workshops (ca. 4,5 Stunden)

  • Sie stellen die Räumlichkeiten, einen Videoprojektor und ggf. Catering – alles andere erledigen wir.

Infos: www.gesch.med.uni-erlangen.de

Fortbildungen nach dem Curriculum der Bundesärztekammer (4-tägig)

  • Für die Zertifizierung als Gutachterin bzw. Gutachter in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Infos: www.bzfo.de

Text und Flyer: FAU

Regeln zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen aktualisiert

Biologische Arbeitsstoffe sind Krankheitserreger wie z. B. Mikroorganismen, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Dazu zählen Bakterien, Viren oder Pilze.

Die „Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) stellen eine Konkretisierung der Biostoffverordnung dar. Sie geben Hin-weise bspw. zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, zu Meldepflichten oder Arbeitsanweisungen an Beschäftigte. Die Regelungen wurden aktualisiert und sind abrufbar unter:
https://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-250.pdf