Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ unterstützt Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Die durch Bund, Länder und Kirchen zum 1. Januar 2017 errichtete Stiftung erbringt Anerkennungsleistungen in Form von persönlichen Beratungsgesprächen, wissenschaftlicher Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse und Geschehnisse und der Gewährung pauschaler Geldleistungen. Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer von den Ländern eingerichteten Anlauf- und Beratungsstelle melden, um Stiftungsleistungen zu erhalten. Gerne können Sie Ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren.
Hier erhalten Sie entsprechende Informationen: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und Infotelefon der Stiftung: Tel.: 0800/221 2218.