Herzbericht: Weniger Sterbefälle durch Herzinfarkt und Herzschwäche – keine Entwarnung

Herzmedizinische Versorgung zeigt Wirkung, aber Gesamtsterblichkeit durch Herzkrankheiten anhaltend hoch

Foto: DHS/Stefanie Schaffer/Cover: Thieme
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Die Sterblichkeit durch Herzkrankheiten insgesamt ist in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahren wieder leicht gestiegen, wohingegen leichte Rückgänge bei Todesfällen durch Herzinfarkt und Herzschwäche zu verzeichnen sind. Die Anstiege zeigen sich bei den Herzklappenerkrankungen mit einer Zunahme um mehr als 1.500 auf 19.757 Sterbefälle (2018) und bei den Herzrhythmusstörungen um mehr als 800 auf 30.208 (2018) Gestorbene. Die Herzkrankheit mit der häufigsten Diagnose für eine Krankenhauseinweisung, die koronare Herzkrankheit (KHK), setzt nach einem Rückgang um über 1.600 Sterbefälle auf insgesamt 123.975 (2018) ihren positiven Trend fort und mit ihr der Herzinfarkt mit einer Abnahme um rund 760 Sterbefälle auf 46.207 Gestorbene (2018).

„Dieser Rückgang ist erfreulich und lässt auf eine Verbesserung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung, verbesserte Präventionsmaßnahmen und mehr Kenntnisse der Bevölkerung über Herzkrankheiten schließen. Diese Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die koronare Herzkrankheit, die Grunderkrankung des Herzinfarkts, jährlich mit fast 626.000 Krankenhausaufnahmen und einer weiterhin hohen Sterblichkeit verbunden ist“, betont Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, anlässlich der Vorstellung des Deutschen Herzberichts 2019 (www.herzstiftung.de/herzbericht).

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Einigung in der zweiten Tarifrunde für MFA: Gehälter steigen bis 2023 um insgesamt 12 Prozent

Gemeinsame Pressemitteilung von AAA und Verband medizinischer Fachberufe e. V.

In ihrer zweiten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifparteien Verband medizinischer Fachberufe e. V. und Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten am 8.12.2020 in Berlin auf einen wegweisenden Abschluss geeinigt. Neben einzelnen Detailänderungen wurden ein bis zum 31.12.2021 befristeter Tarifvertrag zur Kurzarbeit und eine Gesamtsteigerung des Gehaltes von 12 Prozent in mehreren Stufen bis zum 31.12.2023 vereinbart. Es gilt eine einwöchige Erklärungsfrist, in der die Tarifkommissionen den Ergebnissen noch widersprechen können. Beide Seiten erklärten, dass dieser Abschluss die große Wertschätzung für die Leistung der Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterstreicht. MFA übernehmen eine wichtige Rolle in der ambulanten medizinischen Versorgung. Besonders in der Zeit der Pandemie zeige sich, wie wichtig eine funktionierende ambulante Versorgung sei.

| Pi AAA und Verband medizinischer Fachberufe e. V.

Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesanzeiger vom 10.12.2020

Vom 7. Dezember 2020
Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 29. Juli 2020 (BAnz AT 31.07.2020 B1) wird geändert:

1.                    
Nummer 1.3 wird wie folgt geändert: „1.3 Ziel der Förderung dieser Ersten Förderrichtlinie ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern (im Folgenden: Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen) durch Zuschüsse

  • in Form von Ausbildungsprämien für einen Erhalt des Niveaus oder die Erhöhung der Zahl an Ausbildungsstellen im Ausbildungsjahr ab 24. Juni 2020 zu gewinnen,
  • zur Ausbildungsvergütung dafür zu gewinnen, auch in Zeiten von Kurzarbeit die laufenden Ausbildungsaktivitäten im Betrieb fortzusetzen,
  • in Form von Übernahmeprämien dafür zu gewinnen, die Berufsausbildung von Auszubildenden fortzusetzen, deren ursprünglicher Ausbildungsbetrieb aufgrund von Insolvenz als Folge der Corona-Krise die Ausbildung nicht fortführen kann. Übernahmeprämien zielen auch auf die Ausbildung fortsetzende Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern.“


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