Ärztliche Behandlungspflicht auf Ersuchen der Polizei?

I. Ausgangslage
Im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit kann der approbierte Arzt in unterschiedlicher Hinsicht mit der Polizei in Berührung kommen. Die wohl häufigste Form ist das Ersuchen der Polizei, der Arzt möge die Blutalkoholkonzentration einer von der Polizei aufgegriffenen Person oder aber die Gewahrsamstauglichkeit derselben bestimmen. Insbesondere Letzteres gerät dann in den Fokus gesellschaftlicher Wahrnehmung, wenn es im Polizeigewahrsam zu Unglücksfällen kommt, die darauf zurückzuführen sind, dass die betroffene Person überhaupt nicht in der Konstitution war, in Gewahrsam genommen zu werden. Aus diesem Grund verwundert es nicht, dass Ärzte sich bisweilen sogar davor fürchten, im Bereitschafts- oder im Nachtdienst solchen Bitten der Polizei nachzukommen. Unweigerlich verbunden ist damit aber auch die Frage, ob Ärzte womöglich infolge gesetzlicher Bestimmung dazu verpflichtet sind, dem Ersuchen der Polizei um Blutentnahme oder Feststellung der Gewahrsamstauglichkeit zu entsprechen. Der vorliegende Beitrag will diese Frage für niedergelassene und im Krankenhaus angestellte Ärzte beantworten.

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Webinare Mitarbeit

Logo des Ärzte ohne Grenzen e.V.Gynäkologen berichten über ihre Projekterfahrungen – Online-Präsentation von Ärzte ohne Grenzen

Sie interessieren sich für die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen und möchten mehr erfahren? Sie möchten vielleicht sogar selbst in einem Hilfsprojekt mitarbeiten und haben Fragen dazu?
Ärzte ohne Grenzen lädt Sie herzlich zu unserem englischsprachigen Webinar am 18. September ein. In diesen kostenlosen Online-Präsentationen informieren Mitarbeiter von ihren Auslandserfahrungen und über die Möglichkeiten der Mitarbeit. Im Anschluss werden Ihre Fragen beantwortet.

Die Termine und mehr Informationen dazu finden Sie auf:
http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/01-webinar-termine

Geldstrafe, Gefängnis, Berufsverbot

Die strafrechtliche Seite iatrogener Schäden

Früher wurden erfolglosen Ärzten Hände und Kopf abgehackt oder sie landeten zumindest im Zuchthaus wie Leibarzt McKenzie, der bei dem deutschen Kaiser Friedrich III. Kehlkopfkrebs übersehen hatte. Diese strengen Zeiten sind vorbei, aber auch heute noch können Strafverfahren äußerst unangenehme Folgen haben.

Während es in einem Zivilverfahren um Schadenersatzansprüche geht, geht es im Strafverfahren um das „ius puniendi“, das Recht des Staates, Unrecht zu bestrafen. Nach unserem Grundgesetz darf der Staat das aber nur, wenn ein bestimmtes Verhalten gesetzlich sanktioniert ist.

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Neue Beschäftigung – neuer Antrag

Logo der Ärzteversorgung Sachsen-AnhaltGrundlegende Neuerung zum Befreiungsrecht
So vermeiden Sie eine Doppelversicherung

Neue Beschäftigung - neuer Antrag! Auf diese kurze Formel kann man drei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Oktober 2012 bringen. Doch so einfach die Aussage auch klingt: Die Auswirkungen für Ärztinnen und Ärzte sind erheblich.

Das BSG hat in drei Urteilen vom 31. Oktober 2012 entschieden, dass sich eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nur auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis beschränkt. Das Gericht orientiert sich damit eng am Wortlaut des Gesetzes.

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Flut und Herz

Evakuierung der Pfeifferschen Stiftungen vom 7. Juni 2013Tagebuchnotizen eines Seelsorgers aus den Pfeifferschen Stiftungen vom 7. Juni 2013

Freitag 7. Juni:
Um 10 Uhr erhalte ich vom Vorsteher die Nachricht, dass die Pfeifferschen Stiftungen geräumt werden. Von da an erfahre ich etwas, was ich in dieser Weise in meinem Leben noch nie erlebt habe: Die Mitarbeitenden sind vorbereitet. Alle Evakuierungslisten liegen seit Tagen aktuell bereit. Alle Evakuierungsorte sind ebenfalls einbezogen und weitgehend vorbereitet.
Das ist die rationale Seite. Und es ist großartig, dass zunächst diese Seite funktioniert. Daneben und darunter weit aufgerissene Augen.

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Weitere Beiträge ...

  1. Gutachterkolloquium