Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur hat alle verfügbaren Daten zu Hydroxychloroquin und Chloroquin überprüft und einen Zusammenhang mit psychiatrischen Störungen und suizidalem Verhalten bestätigt. Solche Symptome können sowohl bei Patienten mit als auch ohne psychiatrische Vorerkrankungen auftreten.
Patienten, die Chloroquin oder Hydroxychloroquin einnehmen, sollten sofort einen Arzt aufsuchen, wenn sie zum Beispiel irrationale Gedanken, Angst, Halluzinationen, Verwirrtheit, Depressionen, Selbstverletzungs- oder Suizidgedanken selbst wahrnehmen oder andere Personen in ihrer Umgebung diese Nebenwirkungen bemerken.
Chloroquin und Hydroxychloroquin sind für die Behandlung bestimmter Autoimmunerkrankungen wie rheumatoide Arthritis und Lupus erythematodes sowie für die Prophylaxe und Behandlung von Malaria zugelassen. Sie sind nicht zur Behandlung von COVID-19 zugelassen, wurden jedoch „off-label“ in dieser Indikation angewendet. Große randomisierte klinische Studien haben keine positive Wirkung bei der Behandlung von COVID-19 gezeigt.
▶ Information des BfArM vom 27. November 2020
▶ Hinweise der AkdÄ zu medikamentösen Therapieansätzen bei COVID-19
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(auch Verdachtsfälle) mit. Die Formulare finden Sie auf der Webseite der AkdÄ.
Die Verantwortung für die Erstellung und den Versand von Rote-Hand-Briefen liegt bei den pharmazeutischen Unternehmen. Rote-Hand-Briefe werden in der Regel von den zuständigen Behörden (BfArM, PEI) angeordnet und mit ihnen inhaltlich abgestimmt.