Wegen eines Qualitätsmangels, der ein Risiko für Patienten zur Folge haben könnte, gilt bis auf weiteres für alle Mitomycin-Präparate der Firma medac GmbH:
- Bei intravenöser Gabe muss ein Partikelfilter (Porengröße 5 µm) verwendet werden.
- Bei intravesikaler Anwendung besteht nach derzeitiger Einschätzung kein Risiko für Patienten.
Im Rahmen eines fortlaufenden Stabilitätsprogamms wurden bei einigen Chargen Spezifikationsabweichungen hinsichtlich der Bildung von Mitomycin-Polymeren festgestellt. Diese könnten bei intravenöser Gabe thromboembolische Ereignisse im Kapillargewebe verursachen. Durch die Verwendung des Partikelfilters kann diesem Risiko vorgebeugt werden. Die Einschränkung betrifft folgende Indikationen: kolorektales Karzinom, Magenkarzinom, Mammakarzinom, Ösophaguskarzinom, Zervixkarzinom, nicht-kleinzelliges Bronchialkarzinom, Pankreaskarzinom und Kopf-Hals-Tumore. Die intravesikale Anwendung bei Harnblasenkarzinom ist nicht betroffen.
▶ Rote-Hand-Brief zu Mitomycin-Präparaten vom 01.11.2021
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