Das Mitomycin-haltige Arzneimittel Mitem® 20 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- bzw. Infusionslösung oder Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Lösung ist wieder zur intravenösen Gabe freigegeben.

Die Anwendungsbeschränkung erfolgte im September 2021 (vgl. Rote-Hand-Brief vom 16. September 2021) aufgrund eines möglichen Arzneimittelrisikos durch herstellungsbedingte Spezifikationsabweichungen. Die Ursache dafür ist mittlerweile ausgeräumt.
Die Anwendungseinschränkung für Mitomycin-haltige Arzneimittel der Firma medac GmbH (vgl. Rote-Hand-Brief vom 1. November 2021), nach der eine intravenöse Gabe nur unter Verwendung eines Partikelfilters (Porengröße 5 µm) zulässig ist, besteht weiterhin.

▶ Informationsbrief zu Mitem® (Mitomycin) vom 20.03.2023

Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen und Medikationsfehler (auch Verdachtsfälle) mit. Die Formulare finden Sie auf der Webseite der AkdÄ. Rote Hand Die Verantwortung für die Erstellung und den Versand von Rote-Hand-Briefen liegt bei den pharmazeutischen Unternehmen. Rote-Hand-Briefe werden in der Regel von den zuständigen Behörden (BfArM, PEI) angeordnet und mit ihnen inhaltlich abgestimmt.