Achtung Wahlen – Es ist noch nicht zu spät!

Wer für die Kammerversammlung für die VIII. Wahlperiode (2021-2026) kandidieren möchte, kann dies noch tun. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 01.02.2021 ab.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge und die beizufügende Einverständniserklärung der Kandidaten sind Formblätter vorgegeben, die zu verwenden sind. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn anderen im Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein. Wahlvorschläge, die nicht innerhalb der Frist eingehen oder den Inhalts- und Formvorschriften der Wahlordnung nicht entsprechen, sind nicht zuzulassen.