Verwechslungsgefahr bei Schlichtungsstellen
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen informiert:
Nachdem der Betrieb der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern zum 31.12.2021 eingestellt wurde, führen wir unsere Schlichtungsstelle selbstständig fort. Damit erfüllen wir den gesetzlichen Auftrag aus § 5 Absatz 1 Nr. 8 und Absatz 3 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA).
Gleichzeitig hat sich ein „Verein zur Schlichtung in Arzthaftpflichtfragen e. V.“ gegründet. Aufgrund von Nachfragen zu diesem Verein und dem Verhältnis zur Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, möchten wir Ihnen einige Informationen zusammenfassen. Der Verein agiert ohne gesetzlichen Auftrag und ohne dass eine Ärztekammer hieran beteiligt ist. Ohne Beteiligung einer Ärztekammer entfällt zugleich die bei uns vorherrschende Kostenteilung zwischen Haftpflichtversicherung und Ärztekammer.