Beschlüsse der 9. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, VI. Wahlperiode (2011- 2016) am 25. April 2015 in Tangermünde
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 25.04.2015 beschlossen:
I. Die Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammerversammlung am 08.04.2006, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 09.11.2013 (veröffentlicht Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Heft 1/2 S. 9) wird wie folgt geändert:
In § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Mitgliedschaft in der Kammer bestimmt sich gemäß § 2 KGHB-LSA. Ärztliche Berufsausübung umfasst jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden (können).“
II. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2015 in Kraft.
Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 25.04.2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.
Magdeburg, 29.04.2015
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin