Beschlüsse der 9. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, VI. Wahlperiode (2011- 2016) am 25. April 2015 in Tangermünde

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat am 25.04.2015 beschlossen:

I. Die Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammerversammlung am 08.04.2006, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 09.11.2013 (veröffentlicht Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Heft 1/2 S. 9) wird wie folgt geändert:

In § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Mitgliedschaft in der Kammer bestimmt sich gemäß § 2 KGHB-LSA. Ärztliche Berufsausübung umfasst jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden (können).“

II. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2015 in Kraft.

Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 25.04.2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.

Magdeburg, 29.04.2015
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin

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Laudatio anlässlich der Verleihung des „Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt“ an Herrn Prof. Dr. jur. Hans Lilie

Hans Lilie wurde am 18.08.1949 in Duderstadt geboren. Nach dem Abitur in Düsseldorf studierte er von 1971 bis 1977 Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Jahr 1977 absolvierte er die erste juristische Staatsprüfung und anschließend eine wissenschaftliche Assistenz. Darauf folgte von 1978 bis 1979 ein Stipendium an der Law School der University of California. Ein Jahr später wurde er mit der Arbeit „Ärztliche Dokumentationspflicht und Informationsrechte des Patienten – Eine arztrechtliche Studie zum deutschen und amerikanischen Recht“ an der Universität Göttingen promoviert.

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Frühjahrssitzung der Kammerversammlung am Samstag, 25. April 2015 in Tangermünde

Auf Einladung der Kolleginnen und Kollegen des Wahlkreises Nord fand die diesjährige Frühjahrssitzung der Kammerversammlung am 25.04.2015 in Tangermünde statt.

Auf der Tagesordnung der Frühjahrssitzung standen aktuelle politische Themen, die Vorbereitung auf den 118. DÄT vom 12.-15.05.2015 in Frankfurt/Main, eine ausführliche Information über die Durchführung von Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte seit dem 01.01.2015 durch die Ärztekammer, die Vorstellung des neuen Internetauftritts der Ärztekammer und des hierin integrierten Mitgliederportals sowie Änderungen in der Hauptsatzung und in der Wahlordnung. Die Kammerversammlung beschäftigte sich zudem mit dem Tätigkeitsbericht der Ärztekammer 2014, welcher jetzt auf der Internetseite der Ärztekammer eingestellt ist.

Vor Beginn der Sitzung erfolgte in einem feierlichen Rahmen die Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

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Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert

Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist auf die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereiten die Jugendlichen auf die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten vor.

Die Förderung der Einstiegsqualifizierung wurde 2007 als Arbeitgeberleistung gesetzlich verankert. Soweit die Jugendlichen zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können folgende Interessenten gefördert werden:

  • Ausbildungsplatzbewerber, die nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz erhalten haben.
  • Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.

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