MFA sollen betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen.
(Artikel im Original erschienen in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, Heft 46, 14. November 2014, S. A 1988)
Ende des Jahres 2014 läuft für Medizinische Fachangestellte (MFA) der Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL) aus.
Für neu abgeschlossene VL-Verträge sieht der geltende Tarifvertrag keinen Zuschuss mehr vor. Stattdessen können nun höhere Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch genommen werden.
Die Tarifparteien versprechen sich von dieser Umlenkung von Gehaltsbestandteilen einen erkennbaren Steuerungseffekt zugunsten der Alterssicherung. Ohne Bezuschussung eines VL-Vertrags erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag zu einer betrieblichen Altersrente für eine Vollzeitangestellte auf
66 Euro. So fließen im Vergleich zur bisherigen Regelung jährlich 432 Euro mehr in die Altersvorsorge ein. Steuert die MFA von ihrem Bruttogehalt noch einen freiwilligen Beitrag bei, erhält sie laut Tarifvertrag noch einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent, mindestens aber zehn Euro monatlich. Jede nach Tarif bezahlte MFA hat das Recht, die im Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung vereinbarten Arbeitgeberbeiträge einzufordern. TG