Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten für den Facharzt Allgemeinmedizin als Grundlage für die finanzielle Förderung

Bereits seit 2008 gibt es eine gesetzlich geregelte Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist es, die hausärztliche Versorgung nach § 73 SGB V langfristig zu sichern. Hierzu wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte, in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht, gefördert.

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Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich
ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben.

Im Monat April konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen:

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Leitfaden „Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“

Im Rahmen einer Fachtagung stellten das Ministerium für Arbeit und Soziales und die Techniker Krankenkasse in Kooperation mit der Ärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung am 25.02.2015 den aktualisierten Leitfaden „Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ der Öffentlichkeit vor. Rund 150 Teilnehmer aus Medizin, Landes- und Kommunalpolitik und Medien folgten der Einladung zur Veranstaltung. In der 122-seitigen Broschüre finden sich neben Grundlagen zur Erkennung von Gewalt oder Vernachlässigung, Dokumentationsangeboten und Handlungsempfehlungen auch Hinweise zur ärztlichen Schweigepflicht. Der Leitfaden soll Ärzten helfen, frühzeitig Zeichen von Vernachlässigung oder Misshandlung zu erkennen und im Verdachtsfall sicher, angemessen und im Sinne der Kinder und Familien zu intervenieren.

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Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert

Ein Beruf mit Zukunft

Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) – ein passender Name für einen Beruf, der fundiertes medizinisches Fachwissen, organisatorisches Talent, Teamfähigkeit und einen feinfühligen Umgang mit Menschen erfordert, der Raum für eigene Ideen lässt und das Zeug hat, mehr als ein Job zu werden.

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre und erfolgt im dualen System. Das bedeutet, die theoretische Ausbildung übernimmt eine Berufsbildende Schule und die praktische Ausbildung findet in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen statt.

Die Eignung der ausbildenden Ärztin/des ausbildenden Arztes ist erfüllt durch die Approbation, die Eignung der Ausbildungsstätte (Praxis) ergibt sich aus dem angemessenen Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der/dem Auszubildenden entsprechend der Festlegungen des Berufsbildungsausschusses der Ärztekammer.

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Frühjahrssitzung der Kammerversammlung

Die 9. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, VI. Wahlperiode (2011 - 2016), fand am 25. April 2015 in Tangermünde statt.
Anlässlich der Kammerversammlung wurden Herr Prof. Dr. jur. Hans Lilie und Herr Ehrenfried Messal mit dem Ehrenzeichen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Die Berichterstattung hierzu erfolgt in der Juni-Ausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt, die am 06. Juni 2015 erscheinen wird.