Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) und Ehegatten-Notvertretungsrecht
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Durch das Gesetz werden das Vormundschafts- sowie das Betreuungsrecht neu strukturiert und inhaltlich umfassend modernisiert.
Die Reform will insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken. Dieses Ziel wird unter anderem durch das neu geschaffene Ärzteeinsichtsrecht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) erreicht, denn genauso wichtig wie die wirksame Regelung von Vorsorgeangelegenheiten ist es, dass die entscheidenden Stellen von den Regelungen erfahren, um diese berücksichtigen zu können.
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