Haushaltsabschluss 2022

Aufgrund des Haushaltsabschlusses für das Jahr 2022 bitten wir alle Reisekosten- und sonstigen Abrechnungen, die das Jahr 2022 betreffen, bis spätestens 28. Februar 2023 bei der Ärztekammer einzureichen. Später eingehende Abrechnungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Heike Schulze
Referatsleiterin Buchhaltung

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts:

Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) und Ehegatten-Notvertretungsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Durch das Gesetz werden das Vormundschafts- sowie das Betreuungsrecht neu strukturiert und inhaltlich umfassend modernisiert.

Die Reform will insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken. Dieses Ziel wird unter anderem durch das neu geschaffene Ärzteeinsichtsrecht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) erreicht, denn genauso wichtig wie die wirksame Regelung von Vorsorgeangelegenheiten ist es, dass die entscheidenden Stellen von den Regelungen erfahren, um diese berücksichtigen zu können.

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Ablauf von Übergangsbestimmungen, Neubewertung der Weiterbildungsstätten

Erwerb von Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) vom 01.01.2011

Kammerangehörige, die sich bei In-Kraft-Treten der neuen WBO am 1. Juli 2020 nach Facharztanerkennung in einer Weiterbildung zum Erwerb eines Schwerpunktes befunden haben oder bereits vor dem 1. Juli 2020 eine Weiterbildung zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung (ZB) begonnen haben, können diese Weiterbildungen in einem Zeitraum von drei Jahren nach In-Kraft-Treten der neuen WBO 2020 nach den Bestimmungen der vorherigen WBO 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen.

Diese Übergangsfrist endet am 30. Juni 2023.

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Traditioneller Neujahrsempfang der Heilberufler am 11. Januar 2023

 
Haus der Heilberufe

Nach einer zweijährigen coronabedingten Präsenzpause luden die Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Tierärzte wieder zum traditionellen und gemeinsamen Neujahrsempfang der Heilberufe ein. Ausgerichtet wurde der Neujahrsempfang in diesem Jahr durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und die Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

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Umsetzung der Richtlinie Hämotherapie in Sachsen-Anhalt

Durch die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) der Bundesärztekammer, Gesamtnovelle 2017“, sind die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin festgelegt.

Entsprechend Punkt 6.4.1.1 der Richtlinie Hämotherapie sind Einrichtungen der Krankenversorgung durch § 15 Transfusionsgesetz gesetzlich zur Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) für die Anwendung von Blutprodukten verpflichtet. In Einrichtungen, in denen Blutprodukte bzw. Plasmaderivate für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) angewendet werden, unterliegt das QS-System der Überwachung durch die Ärzteschaft. In diesem Fall muss pro Einrichtung ein Qualitätsbeauftragter Arzt im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer benannt werden. Dieser sendet jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen (6.4.2.3 der Richtlinie) für das Vorjahr gleichzeitig an die zuständige Ärztekammer und die Leitung der Einrichtung.

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