Urteil des Landesberufsgerichts

zur Berufswidrigkeit privatärztlicher Behandlungen
bei gesetzlich Versicherten im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst

Ein niedergelassenes, ausschließlich privatärztlich tätiges Kammermitglied war durch die Kammer auf der Grundlage der gemeinsamen Notfalldienstordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zum Notfalldienst herangezogen worden. Die Heranziehung wurde Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und ist im Ergebnis als rechtmäßig beurteilt worden.

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Kammermitteilungen 01-02/2014

Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich
ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben.

Im Monat November konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen:

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