Weitergabe von Ärztemustern – doch immer wieder ein Problem
Aktuell liegt der Kammer die Beschwerde eines Apothekers vor. Eine Kundin habe ihm während eines Beratungsgespräches ein Medikament, welches sie am gleichen Tag in einer benachbarten Praxis „aus dem Schrank“ zur testweisen Anwendung bekommen hatte, gezeigt. Das aufgedruckte Verfalldatum sei 07/2011 abgelaufen.
Die Weitergabe von sogenannten Ärztemustern an Patienten ist in der Praxis trotz der gesetzlichen Einschränkungen immer noch verbreitet.