Änderungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Mit dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenmodernisierungsgesetz) ist unter anderem das für die Abrechnung in einigen Bereichen der ärztlichen Tätigkeit maßgebliche Justzivergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ebenfalls geändert worden.