Erstellung von ärztlichen Attesten für den Kindergarten oder die Schule
Auf Bitte einiger Kammermitglieder möchten wir die rechtlichen Vorgaben der Liquidation von ärztlichen Attesten für Kinder näher darstellen.
Ärztliche Bescheinigungen über den Gesundheitszustand eines Kindes, wie sie von Kindergärten und Schulen gefordert werden, sind Leistungen, die in der Regel nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden können. Demzufolge sind diese Leistungen gegenüber den Eltern privat zu liquidieren, unabhängig davon, ob es sich um gesetzlich Krankenversicherte oder Privatversicherte handelt. Anzusetzen wäre die Ziffer 70 der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ). Die Kosten belaufen sich – entsprechend des Zeitaufwandes, der Schwierigkeit und des Umstandes – zwischen 2,33 € (einfacher Satz) und 8,16 € (3,5facher Satz). Der Regelsatz (2,3facher Satz) beträgt 5,36 €. Die Abrechnung eines über den 2,3fach liegenden Satzes muss in der gemäß § 12 Abs. 1 GOÄ vorzulegenden Rechnung begründet werden.