Infektionsschutzgesetz
Spezielle Gelbfieber-Impfstellen und erweiterte Meldepflichten
Am 29.03.2013 ist das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält in seinem Artikel 1 das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz- IGV-DG). Aus Kammersicht hervorzuheben ist dessen § 7. Er trifft die Regelungen zu Anlage 7 Absatz 2 Buchstabe f der Internationalen Gesundheitsvorschriften und trägt die Überschrift „Spezielle Gelbfieberimpfstellen“.