Infektionsschutzgesetz

Spezielle Gelbfieber-Impfstellen und erweiterte Meldepflichten

Am 29.03.2013 ist das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze in Kraft getreten.

Das Gesetz enthält in seinem Artikel 1 das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz- IGV-DG). Aus Kammersicht hervorzuheben ist dessen § 7. Er trifft die Regelungen zu Anlage 7 Absatz 2 Buchstabe f der Internationalen Gesundheitsvorschriften und trägt die Überschrift „Spezielle Gelbfieberimpfstellen“.

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Arzneimittelverordnungen

müssen den formalen Anforderungen entsprechen

Aus gegebenem Anlass weisen wir an dieser Stelle auf die Einhaltung der formalen Anforderungen an Arzneimittelverordnungen hin.

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Häufig gestellte Fragen zum Patientenrechtegesetz

Nach dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (PatRG) erreichten die Rechtsabteilung einige Nachfragen zum Gesetz und deren Änderungen. Wir möchten Ihnen die häufig gestellten Fragen mit unseren Antworten kurz darstellen. Diese FAQs werden wir bei Bedarf erweitern.

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Richtlinie über die ärztlichen Qualifikationen im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt

Logo der Ärztekammer Sachsen-Anhalt(beschlossen von der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 17.04.2013)

§ 1 Zweck
Die Richtlinie dient der Umsetzung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (RettDG) in der jeweiligen Fassung.

§ 2 Notarzt/Notärztin
Die Qualifikation für die Notfallrettung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 RettDG wird durch den Erwerb der Zusatz-Bezeichnung „Notfallmedizin“ oder den Erwerb der Fachkunde „Arzt im Rettungsdienst“ nachgewiesen.

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