Stellenausschreibungen des Landesausschusses
vom 21. Januar 2014
1. Gesonderte fachärztliche Versorgung
Keine.
2. Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Keine.
3. Allgemeine fachärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharingverhältnisse bei
- Psychotherapeuten in den Planungsbereichen Börde, Burgenlandkreis, Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Magdeburg und Saalekreis
- Urologen im Planungsbereich Stendal
können Zulassungen im folgenden Umfang (Stellenanzahl in Versorgungsaufträgen) erfolgen:
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
- der beruflichen Eignung,
- der Dauer der bisherigen ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeit,
- dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
- der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
- nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z.B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)
zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 05.02.2014 bis 26.03.2014.
Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach
§ 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2,
39120 Magdeburg einzureichen.
4. Hausärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharingverhältnisse bei Hausärzten im Planungsbereich Weißenfels können Zulassungen im Umfang eines Versorgungsauftrages erfolgen:
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
- der beruflichen Eignung,
- der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
- der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
- nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z.B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)
zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 05.02.2014 bis 26.03.2014.
Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach
§ 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2,
39120 Magdeburg einzureichen.
Die komplette Bedarfsplanung finden Sie unter http://www.kvsa.de/praxis/vertragsaerztliche_taetigkeit/existenzgruendung/bedarfsplanung.html