Stellenausschreibungen des Landesausschusses
vom 21. Januar 2014

1. Gesonderte fachärztliche Versorgung
Keine.

2. Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Keine.

3. Allgemeine fachärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharingverhältnisse bei

  • Psychotherapeuten in den Planungsbereichen Börde, Burgenlandkreis, Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Magdeburg und Saalekreis
  • Urologen im Planungsbereich Stendal

können Zulassungen im folgenden Umfang (Stellenanzahl in Versorgungsaufträgen) erfolgen:

Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung

  • der beruflichen Eignung,
  • der Dauer der bisherigen ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeit,
  • dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
  • der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
  • nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z.B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)

zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 05.02.2014 bis 26.03.2014.

Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach
§ 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2,
39120 Magdeburg einzureichen.

4.    Hausärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharingverhältnisse bei Hausärzten im Planungsbereich Weißenfels können Zulassungen im Umfang eines Versorgungsauftrages erfolgen:

Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung

  • der beruflichen Eignung,
  • der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
  • dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
  • der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
  • nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z.B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)

zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 05.02.2014 bis 26.03.2014.

Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach
§ 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2,
39120 Magdeburg einzureichen.

Die komplette Bedarfsplanung finden Sie unter http://www.kvsa.de/praxis/vertragsaerztliche_taetigkeit/existenzgruendung/bedarfsplanung.html