Stellenausschreibungen des Landesausschusses
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 18.03.2014 folgende Stellenausschreibungen beschlossen:
1. Gesonderte fachärztliche Versorgung
Mangels bestehender Job-sharingverhältnisse bei Laborärzten können Zulassungen im Umfang eines Versorgungsauftrages erfolgen:
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
• der beruflichen Eignung,
• der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
• dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
• der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
• nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)
zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 07.04.2014 bis 26.05.2014.
Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach
§ 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.
2. Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Keine.
3. Allgemeine fachärztliche Versorgung
Keine.
4. Hausärztliche Versorgung
Keine.
Der vollständige Beschluss mit aktuellen Zulassungsmöglichkeiten ist auf den Internetseiten der KVSA unter http://www.kvsa.de/praxis/vertragsaerztliche_taetigkeit/existenzgruendung/bedarfsplanung.html verfügbar.