Stellenausschreibungen des Landesausschusses
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 20.05.2014 folgende Stellenausschreibungen beschlossen:
1. Gesonderte fachärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharing-Verhältnisse bei Nuklearmedizinern können Zulassungen im Umfang eines Versorgungsauftrages erfolgen.
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
- der beruflichen Eignung,
- der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
- der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
- nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)
zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 06.06.2014 bis 25.07.2014.Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach
§ 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.
2. Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Keine.
3. Allgemeine fachärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharing-Verhältnisse bei Psychotherapeuten in den Planungsbereichen Halle (Saale) und Salzlandkreis können Zulassungen im folgenden Umfang erfolgen:
a) Psychotherapeuten
- Halle (Saale) 1,0 Versorgungsaufträge
- Salzlandkreis 0,5 Versorgungsaufträge
b) nur ärztliche Psychotherapeuten
- Burgenlandkreis 3,5 Versorgungsaufträge
- Magdeburg 5,5 Versorgungsaufträge
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
- der beruflichen Eignung,
- der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit,
- dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
- der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
- nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)
zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 06.06.2014 bis 25.07.2014.
Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.
4. Hausärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharing-Verhältnisse bei Hausärzten im Planungsbereich Jessen können Zulassungen im Umfang eines Versorgungsauftrages erfolgen.
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
- der beruflichen Eignung,
- der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
- der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
- nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)
zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 06.06.2014 bis 25.07.2014.
Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.
Der vollständige Beschluss mit aktuellen Zulassungsmöglichkeiten ist auf den Internetseiten der KVSA unter http://www.kvsa.de/praxis/vertragsaerztliche_taetigkeit/existenzgruendung/bedarfsplanung.html