Stellenausschreibungen des Landesausschusses

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 20.05.2014 folgende Stellenausschreibungen beschlossen:

1. Gesonderte fachärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharing-Verhältnisse bei Nuklearmedizinern können Zulassungen im Umfang eines Versorgungsauftrages erfolgen.

Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung

  • der beruflichen Eignung,
  • der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
  • dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
  • der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
  • nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)

zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 06.06.2014 bis 25.07.2014.

Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach
§ 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.

2. Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Keine.

3. Allgemeine fachärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharing-Verhältnisse bei Psychotherapeuten in den Planungsbereichen Halle (Saale) und Salzlandkreis können Zulassungen im folgenden Umfang erfolgen:

a)    Psychotherapeuten

  • Halle (Saale)     1,0 Versorgungsaufträge
  • Salzlandkreis     0,5 Versorgungsaufträge

b)    nur ärztliche Psychotherapeuten

  • Burgenlandkreis    3,5 Versorgungsaufträge       
  • Magdeburg    5,5 Versorgungsaufträge


Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung

  • der beruflichen Eignung,
  • der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit,
  • dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
  • der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
  • nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)

zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 06.06.2014 bis 25.07.2014.

Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.

4. Hausärztliche Versorgung
Mangels bestehender Jobsharing-Verhältnisse bei Hausärzten im Planungsbereich Jessen können Zulassungen im Umfang eines Versorgungsauftrages erfolgen.
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung

  • der beruflichen Eignung,
  • der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
  • dem Approbationsalter, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
  • der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
  • nach Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwerpunkte, Barrierefreiheit und Feststellungen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen)

zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 06.06.2014 bis 25.07.2014.

Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.

Der vollständige Beschluss mit aktuellen Zulassungsmöglichkeiten ist auf den Internetseiten der KVSA unter http://www.kvsa.de/praxis/vertragsaerztliche_taetigkeit/existenzgruendung/bedarfsplanung.html