Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt bittet um Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

Der Ausbruch von Ebolafieber in Westafrika wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem Statement vom 8.8.2014 als eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ eingestuft. Nach Einschätzung des Robert-Koch Instituts (RKI) erscheint es nach wie vor sehr unwahrscheinlich, dass importierte Einzelfälle von Ebolafieber in Deutschland auftreten werden. Auszuschließen ist diese Möglichkeit jedoch nicht. Deshalb müssen auch in Sachsen-Anhalt entsprechende Vorbereitungen zum Management von Ebola-Verdachtsfällen getroffen werden.

Das RKI hat ein Flussschema zur Abklärung, ob ein begründeter Ebola-Verdachtsfall vorliegt, erarbeitet. Flussschema zur Abklärung eines Ebola-Verdachts

Ein begründeter Verdacht ist danach durch eine detaillierte Anamnese zu erheben. Wenn Ihnen als behandelnder Arzt Hinweise auf einen begründeten Verdacht nach Anamneseerhebung vorliegen, informieren Sie bitte unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt (§ 6 IfSG, Abs. 1 Nr. 1g), um die weitere Verfahrensweise, wie z.B. Kontaktaufnahme mit dem Kompetenz- und Behandlungszentrum, Schutzmaßnahmen, Isolierung, Labordiagnostik und Ermittlung von Kontaktpersonen  abzusprechen.

Sollte das Gesundheitsamt (außerhalb der Dienstzeit über die Rettungsstelle) nicht unmittelbar erreichbar sein, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Hygiene, unter folgender Telefonnummer: 0391-25640.

Info des MS-LSA