Beschlüsse des Landesausschusses
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 16.02.2021 folgende Stellenausschreibungen beschlossen:
Stellenausschreibungen
Es können Zulassungen im folgenden Umfang erteilt werden:
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
- der beruflichen Eignung,
- der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit,
- des Approbationsalters, der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
- der bestmöglichen Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und
- von Versorgungsgesichtspunkten (wie z. B. Fachgebietsschwer-punkte, Feststellungen zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarfe in nicht unterversorgten Planungsbereichen) und
- der Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung
zu entscheiden. Über vollständige Zulassungsanträge, die die nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen und Nachweise enthalten, entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 08.03.2021 bis 27.04.2021.
Versorgungsstand in den einzelnen Planungsbereichen von Sachsen-Anhalt
38. Versorgungsstandsmitteilung | Grundlage: Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses