Arzthaftung – BGH-Entscheidungen 2022 und politische Planung 2023
Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr für eine Stabilisierung des Arzthaftpflichtrechts gesorgt. Die Zukunft birgt allerdings Unsicherheiten, die sowohl das rechtliche Umfeld der Arzthaftung als auch deren strafrechtliche Folgen betreffen.
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
Die Entscheidungen des BGH als höchstes deutsches Zivilgericht sind regelmäßig richtungsweisende Leitplanken ärztlichen Handelns. Erinnert sei an drei exponierten Entscheidungen unserer letzten Jahresrückblicke, dass nämlich
- eine elektronische Dokumentation keinen Beweiswert hat, wenn sie nicht technisch sicherstellt, dass der ursprüngliche Eintrag bei Änderungen erhalten bleibt (BGH VI ZR 84/19)
- ohne Kenntnis des Patienten von einem Behandlungsfehler die dreijährige Verjährung nicht zu laufen beginnt, weil die dokumentierte “vaginal-operative Entbindung“, „Schulterdystokie“, „Parese des Plexus brachialis“, „Claviculafraktur“ dem Patienten keine Veranlassung geben, wegen eines Fehlerverdachtes zu recherchieren (BGH VI ZR 186/17)
- ein Eingriff – hier eine Injektionsbehandlung mit 40 ml Meierin und 20 mg Triamcinolon – nur dann rechtmäßig ist, wenn dem Patienten unabhängig von einer Detailaufklärung ein grundsätzlicher Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen vermittelt wurde (BGH VI ZR 27/17).
Im Jahr 2022 befasste sich der BGH vor allem mit den Parteirechten im Arzthaftungsprozess, mit dem sogenannten groben Fehler, mit der Patientenaufklärung und mit dem Schmerzensgeld.