Alleinige Abtragung der Pseudoexostose - ein historisches Verfahren bei Hallux valgus- und Hammerzehen-Korrektur D IV
Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Kasuistik
Bei einer Patientin wurde am rechten Fuß bei Hallux valgus und Hammerzehe D IV durch einen Chirurgen eine Abtragung der Pseudoexostose am 1. Mittelfußkopf und eine Geradstellung der Hammerzehe D IV durch Resektion des Grundphalanxköpfchens vorgenommen. Der postoperative Verlauf war durch eine apikale Durchblutungsstörung der 1. und 4. Zehe mit Schwellneigung besonders der 4. Zehe im Rahmen einer primär-chronischen Arthritis bestimmt. Der Hallux valgus verblieb unverändert, die 4. Zehe verlagerte sich anteilig über die 3. Zehe.
Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen
Die Operation sei fehlerhaft durchgeführt worden, da der Ballen an der Großzehe erhalten geblieben sei und die 4. Zehe zum Teil auf der 3. Zehe liege, weil kein stabilisierender Draht eingesetzt worden sei. Es bestünden Dauerschmerzen und ein normaler Schuh könne kaum getragen werden. Die Aufklärung über Risiken sei nicht ausreichend gewesen.