Die Beurteilung von Hygienemängeln in Zivil- und Strafrecht
Die Beachtung steriler Kautelen ist unumgänglich. Ansonsten drohen nicht nur Schäden für Patienten, sondern auch Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Sanktionen.
I. Zivilrecht
Wenn ein Patient den ihn Behandelnden einen Sorgfaltspflichtverstoß und dessen Kausalität für einen Schaden nachweist, hat er grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Für bestimmte Sachverhalte sehen die Rechtsprechung und in der Folge das Patientenrechtegesetz Beweiserleichterungen vor. Die Folge eines eindeutigen und vielleicht auch schwerwiegenden Hygienemangels soll nicht damit bestritten werden können, dass die behauptete Folge nur möglich, aber nicht sonderlich wahrscheinlich ist. Dies gilt insbesondere für den groben (nicht mehr verständlichen) Fehler sowie für sogenannte beherrschbare (vom Behandelnden völlig vermeidbare) Risiken. Beispiele: