Doxepin statt Doxycyclin

die schnelle Unterzeichnung des Rezeptes
Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Kasuistik
Bei dem 50-jährigen Patienten, der aufgrund einer Sprunggelenkfraktur nicht gehfähig war, hatte sich eine starke Erkältung eingestellt. Die Ehefrau des Patienten suchte die Praxis des Hausarztes auf, um ein entsprechendes Medikament zu besorgen. Nach Schilderung der Beschwerden sollte ein Antibiotikum, das Medikament „Doxy M Ratioph 100 mg“ verschrieben werden. Es kam jedoch zu einer Verordnung des Schlaf- und Beruhigungsmittels „Doxepin Ratiopharm 100 mg Fta“. Der Patient nahm zwei Tabletten dieses Medikamentes zu sich und musste mit dem Notarzt ins Krankenhaus eingeliefert werden, wo er am Monitor überwacht wurde und nach zunehmender Aufklarung die Klinik wieder verlassen konnte. Als Diagnose wurde eine Medikamentenvergiftung angegeben.