Doxepin statt Doxycyclin

Logo Norddeutsche Schlichtungsstelle

die schnelle Unterzeichnung des Rezeptes

Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Kasuistik

Bei dem 50-jährigen Patienten, der aufgrund einer Sprunggelenkfraktur nicht gehfähig war, hatte sich eine starke Erkältung eingestellt. Die Ehefrau des Patienten suchte die Praxis des Hausarztes auf, um ein entsprechendes Medikament zu besorgen. Nach Schilderung der Beschwerden sollte ein Antibiotikum, das Medikament „Doxy M Ratioph 100 mg“ verschrieben werden. Es kam jedoch zu einer Verordnung des Schlaf- und Beruhigungsmittels „Doxepin Ratiopharm 100 mg Fta“. Der Patient nahm zwei Tabletten dieses Medikamentes zu sich und musste mit dem Notarzt ins Krankenhaus eingeliefert werden, wo er am Monitor überwacht wurde und nach zunehmender Aufklarung die Klinik wieder verlassen konnte. Als Diagnose wurde eine Medikamentenvergiftung angegeben.

Weiterlesen ...

Neminem laedere – Cave Befunderhebungsfehler

Verstöße gegen die Befunderhebungs- und Befundsicherungspflicht können fatale Folgen haben. Durch die gesetzliche Umkehr der Beweislast führen sie leicht in eine Haftungsfalle.

I. Diagnosefehler

Der Befunderhebungsfehler ist etwas anderes als der Diagnosefehler. Beim Diagnosefehler wurde ein Befund (Beispiel Röntgenaufnahme) erhoben, aber falsch gedeutet (Frakturlinie übersehen). Dabei muss nicht jede objektiv falsche Diagnose vorwerfbar sein. So kann die Erstdiagnose „grippaler Infekt“ bei schlüssiger Deutung der Befunde „Schnupfen, Fieber, Schluckbeschwerden“ vertretbar sein, auch wenn eine spätere Untersuchung die Diagnose Kehlkopfkrebs ergab. Ein – unter Umständen schwerer – Diagnosefehler ergibt sich in der Folge aber dann, wenn bei persistierenden Beschwerden eine Überprüfung der Erstdiagnose versäumt wurde.

Weiterlesen ...

Aus der Tätigkeit der Ärztekammer bei berufsrechtlichem Fehlverhalten:

Paragraphen Icon

Berufsgerichtliche Urteile u. a. wegen Nichterstellen von Befundberichten für das Landesverwaltungsamt

Gegen die Ärztin war bereits in der Vergangenheit die Durchführung zweier berufsgerichtlicher Verfahren erforderlich geworden. Immer wieder hatte sie Befundberichte auf Anforderung des Landesverwaltungsamtes nicht bzw. mit einer Verspätung von bis zu zwei Jahren erstellt. Hinzu kam, dass sie keine Angaben über die erforderliche Haftpflichtversicherung machte bzw. einen Nachweis nicht vorlegte und zu keinem Zeitpunkt auf Anfragen der Kammer reagierte.

Weiterlesen ...

Nachbehandlung einer Beugesehnennaht

Rechtsanwalt Dr. Johann NeuWas wiegt mehr: Patientenwünsche oder Behandlungserfordernisse?

Kasuistik

Der 45-jährige Patient zog sich im Ausland eine Schnittverletzung am rechten Daumengrundglied mit Durchtrennung der Beugesehne des langen Beugers zu. Die Erstversorgung erfolgte durch eine Beugesehnennaht und Wundversorgung sowie die Anlage eines Schienenverbandes.

Weiterlesen ...

Rechtssprechstunde: Datenschutz – Von der ärztlichen Schweigepflicht bis zum Patientenrechtegesetz

Die Rechtsabteilung der Ärztekammer bietet Ärzten in ihrer Reihe „Rechtssprechstunde“ diesmal das Thema Datenschutz an.
Neben allgemeinen Fragen zum Thema Datenschutz im medizinischen Bereich werden mögliche Änderungen aufgrund des Patientenrechtegesetzes besprochen.

Termin:    1. Oktober 2014, 16 – 18 Uhr
Ort:     Ärztekammer Magdeburg
Auskunft:     Tel.: 0391 6054-7400

Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit 3 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.