Neue Broschüre der Deutschen Ärzteversicherung: Tipps im Arzt-Haftpflicht-Schadensfall

Cover der Broschüre Tipps im SchadensfallImmer öfter wird Ärzten von Patienten oder deren Angehörigen ein Behandlungsfehler oder mangelnde Aufklärung hinsichtlich der Risiken und der Therapie bei einer Behandlung vorgeworfen.
Die kostenlose Broschüre „Tipps für das richtige Verhalten bei einem Arzt-Haftpflicht-Schadensfall“ gibt dazu Tipps und Hinweise für das Patientengespräch und die Qualitätsssicherung!

Bestellen können Sie die Broschüre unter:
http://www.aerzteversicherung.de/servlet/PB/menu/1129807_l1/tipps_im_schadensfall_fuer_aerzte.html.

DÄV

Rechtssprechstunde: Behandlungsfehler – was passiert, wenn etwas passiert?

Die Rechtsabteilung der Kammer bietet Ärzten in ihrer Reihe „Rechtssprechstunde“ in diesem Jahr die Thematik der Folgen und des Umgangs mit dem Vorwurf von Behandlungsfehlern an.

Termin:    23. April 2014, 16 – 18 Uhr
Ort:    Ärztekammer Magdeburg
Auskunft:    Tel.: 0391 605477-7400

Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit 3 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.

Neminem laedere – Chiropraktik

Erfahrungen und Anregungen der Berufshaftpflichtversicherung

Komplikationen im Zusammenhang mit einer chiropraktischen Therapie können zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn die Behandlung oder die Patientenaufklärung vermeintlich fehlerhaft war.

Es gibt Patienten, die auf die Spontanerfolge der Chirotherapie schwören. Leider gibt es aber auch Fälle, in denen es in zeitlichem Zusammenhang zu schwerwiegenden Zwischenfällen und erheblichen finanziellen Forderungen gekommen ist. Bei den Schadenersatzansprüchen imponierten dabei insbesondere die Kosten der irreversiblen Folgen von Schlaganfällen; diese umfassen ein Schmerzensgeld (je nach Beeinträchtigung im sechsstelligen Bereich) sowie lebenslang zu zahlende Aufwendungen für Heilbehandlung, Pflege, entgangenen Verdienst und Haushaltshilfe.

Weiterlesen ...

Haftungsrisiko beim Leser! - Erwähnung eines Tumors im Nebensatz eines Entlassungsberichts

Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Kasuistik
Die 70-jährige Patientin wurde seit Anfang 2008 bei dem in Anspruch genommenen HNO-Arzt wegen rezidivierender Gehörgangsentzündung mit Abszessbildung behandelt. Wegen dieser rezidivierenden Abszessbildung erfolgte im Sommer 2008 die stationäre Einweisung in eine HNO-Klinik. Nach der Entlassung erfolgte die Behandlung weiter bei dem HNO-Arzt. Ein Jahr später erhielt der Arzt von dem Ehemann die Information, dass die Patientin an einem Lungentumor leide und sich zur Behandlung im Krankenhaus befinde. Nachforschungen hätten ergeben, dass der Lungentumor bereits ein Jahr zuvor während des Krankenhausaufenthaltes in der HNO-Klinik festgestellt worden sei. Die Patientin verstarb Anfang 2010.
Der Ehemann der verstorbenen Patientin beanstandet, dass seitens des HNO-Arztes nicht informiert wurde, dass während des Klinikaufenthaltes im Sommer 2008 sich der Verdacht auf einen Lungentumor ergeben habe. Bei korrekter Information hätte die weitere Diagnostik neun Monate früher eingeleitet werden können und damit wäre die Überlebenschance für die Patientin größer gewesen.

Weiterlesen ...

Schweigepflicht gegenüber privaten Versicherungen

Paragraphen IconImmer wieder müssen sich Ärzte mit der Frage auseinandersetzen, ob sie Anfragen privater Versicherungen beantworten dürfen oder sogar müssen und wenden sich mit der Bitte um Unterstützung an die Ärztekammer.

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass sich weder aus gesetzlichen Vorschriften noch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Verpflichtung des Arztes zur Auskunftserteilung in diesen Fällen ergibt. Lediglich als Nebenpflicht aus dem mit einem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag kann der Arzt dazu verpflichtet sein, aber auch nur unter der Voraussetzung, dass der Patient ihn wirksam von der Schweigepflicht entbunden hat.

Weiterlesen ...