Patientendatenschutzgesetz passiert den Bundesrat

In der Mai-Ausgabe berichteten wir bereits über den Entwurf des “Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (kurz: Patientendaten-Schutz-Gesetz, PDSG).

Am 03.07.2020 hat der Bundestag das PDSG nun beschlossen. Es wurden keine wesentlichen Veränderungen am Entwurf der Bundesregierung vorgenommen. Das Gesetz wurde am 18.09.2020 vom Bundesrat gebilligt. Die Länderkammer folgte der Empfehlung ihres Gesundheitsausschusses und verzichtete darauf, den Vermittlungsausschutz anzurufen.

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Absolute Operationsindikation

Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Kasuistik
Eine 63-jährige Patientin verletzte sich bei einem Sturz den rechten Oberarm. Im Rahmen der ärztlichen Erstversorgung im Krankenhaus wurde kein Funktionsausfall der Streckmuskulatur diagnostiziert. Röntgenologisch wurde ein Oberarm-Schaftbruch festgestellt, der vier Tage nach dem Unfall im selben Krankenhaus offen zurechtgestellt und mit einer Platte osteosynthetisch stabilisiert wurde. Postoperativ wurde eine Radialisparese diagnostiziert, die zwei Tage später neurologisch bestätigt wurde. Von Seiten der Krankenhausärzte wurden ein Zuwarten und eine Verlaufskontrolle vereinbart.

Im Elektromyogramm und bei der Messung der Nervenleitgeschwindigkeit vier Wochen später wurde ein Funktionsausfall der Nervenfasern des Nervus radialis dokumentiert (Axonotmesis) und nach weiteren neun Wochen erfolgte anderenorts eine operative Revision und die Versorgung der Defektstrecke des Stammnervens (Neurotmesis) mit einem Nervus suralis-Interponat vom rechten Unterschenkel. Postoperativ kam es nur zu einer initialen Innervation des Musculus brachioradialis. Die Patientin kann die Hand weiterhin kaum heben.

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Aufklärung und Operation bei degenerativen Innenmeniskusschäden

Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Kasuistik

Die Patientin litt unter einem degenerativen Innenmeniskusschaden. Nach erfolgloser konservativer Therapie wurde arthroskopisch der Innenmeniskus teilreseziert. Aufgrund fortbestehender Beschwerden im Kniegelenk wurde vier Monate nach der Operation eine Magnetresonanztomografie vorgenommen und dabei der Verdacht auf einen Riss im Innenmeniskus geäußert. In einer erneuten Arthroskopie wurde der risstragende Teil des Innenmeniskus reseziert. Im weiteren Verlauf sind keine Risse dokumentiert.

Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen

Die Patientin geht aufgrund ihrer postoperativen Beschwerden und des Ergebnisses der Revisionsoperation von einer fehlerhaften Erstoperation aus.

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Fehlerhafte Aufklärung bei einer ästhetischen Operation

Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Kasuistik

Eine 41-jährige Patientin wünschte sich eine Korrektur des von ihr als zu spitz und vorstehend empfundenen Kinns. Sie stellte sich daraufhin in einem MVZ eines Universitätsklinikums bei einem Facharzt für MKG-Chirurgie erstmals Mitte Dezember zu einer Untersuchung vor. In einem zweiten Termin Anfang Januar des darauffolgenden Jahres wurden präoperative Fotografien und Röntgenaufnahmen erstellt. Anfang Februar erfolgte die Operation, mit deren Ergebnis die Patientin nicht zufrieden war.

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Verbot von Konversionstherapien

Am 24.06.2020 ist das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ in Kraft getreten. Es verbietet Therapien gegen Homosexualität für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Auch das Werben, Anbieten und Vermitteln der Behandlung ist verboten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll ein kostenloses Online- und Telefon-Beratungsangebot schaffen. Den Gesetzeswortlaut können Sie der Veröffentlichung aus dem Bundegesetzblatt entnehmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/BGBL_Schutz_vor_Konversionsbehandlungen.pdf

Ass. jur. Tobias Brehme
Rechtsabteilung Ärztekammer Sachsen-Anhalt