Spahns Zeitplan für digitale Anwendungen

Bundeskabinett entwirft Patientendatenschutzgesetz

Am 1. April beschloss die Bundesregierung den Entwurf des „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (kurz: Patientendaten-Schutz-Gesetz, PDSG). Damit treibt das Gesundheitsministerium seine Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen weiter voran. Wesentliche Inhalte und Fristen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst. Den gesamten Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen: https://t1p.de/PDSG

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Frage der Mitursächlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf

Norddeutsche SchlichtungsstelleAus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

 

Kasuistik

Eine 77-jährige Patientin wurde mit unspezifischen Bauchschmerzen und Erbrechen in einer Klinik für Gastroenterologie stationär aufgenommen. Es wurde ein fortgeschrittenes Coecumcarcinom diagnostiziert mit computertomographischem Kontakt zu den rechten Adnexen und Verdacht auf Lymphknotenmetastasen.

Zehn Tage später erfolgte auf Empfehlung der Tumorkonferenz die Hemikolektomie rechts, nachdem präoperativ von der Urologischen Abteilung eine Harnleiterschienung wegen des engen Kontaktes des Tumors zum rechten Harnleiter durchgeführt worden war. Auch dies war von der Tumorkonferenz empfohlen worden.

In dem OP-Bericht des Urologen wird folgendes Procedere erwähnt: "Bei klinisch unauffälligem Verlauf rate ich zur Entfernung der Harnleiterschienen in den kommenden 2 bis 3 Wochen."

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Landarztgesetz in Kraft getreten

Nach Veröffentlichung vom 14.02.2020 ist das sog. Landarztgesetz (LAG LSA – bzw. „Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt“) zwischenzeitlich in Kraft getreten.
Ab dem Wintersemester 2020/21 sollen insgesamt 20 Studienplätze an den Universitäten im Land an Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach dem Studium für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region des Landes als Allgemeinmediziner tätig zu werden. Bei Vertragsbruch droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

Masernschutzgesetz - Impfpflicht auch für Ärzte und Personal

Mit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, eine höhere Durchimpfungsrate zu erzielen und so Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Kern der Regelung betrifft die Impfpflicht für Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Heimen oder Gemeinschaftsunterkünfte für Asyl­bewerber und Flüchtlinge). Das Gesetz sieht zudem eine Impfpflicht für Personal in Gesundheitseinrichtungen vor. Damit müssen auch Ärzte und die Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern eine Immunität nachweisen.

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Verzögerte Diagnose einer Extrauteringravidität: Befunderhebungsmangel führte zu Beweislastumkehr

Norddeutsche SchlichtungsstelleAus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle


Kasuistik

In einem Schlichtungsverfahren war die Betreuung einer Patientin mit einer Extrauteringravidität zu prüfen. Durch Versäumnisse der niedergelassenen Gynäkologin und der Klinik war es zu einer Verzögerung der Diagnose gekommen. Bei einer 29-jährigen Patientin war die letzte Regelblutung am 20. Januar erfolgt und im nächsten Monat ausgeblieben. Ein Besuch bei der betreuenden Gynäkologin am 29. Februar ergab eine Schwangerschaft der 6. Woche. Der Untersuchungsbefund einschließlich Sonographie war unauffällig, der ß-HCG-Wert betrug 730,5 U/l.

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