Spahns Zeitplan für digitale Anwendungen
Bundeskabinett entwirft Patientendatenschutzgesetz
Am 1. April beschloss die Bundesregierung den Entwurf des „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (kurz: Patientendaten-Schutz-Gesetz, PDSG). Damit treibt das Gesundheitsministerium seine Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen weiter voran. Wesentliche Inhalte und Fristen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst. Den gesamten Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen: https://t1p.de/PDSG