Fehlstellung nach inkorrektem Einsetzen einer Oberarmkopffrakturprothese

Norddeutsche SchlichtungsstelleAus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle


Kasuistik


Eine 64-jährige Frau rutschte auf regennassem Boden aus, fiel auf die linke Körperseite und verspürte starke Schmerzen im linken Schultergelenk. In einer Klinik wurde durch Röntgenaufnahmen eine mehrfragmentäre Oberarmkopffraktur links diagnostiziert. Mit einer CT-Untersuchung am gleichen Tag wurde das Ausmaß der Fraktur präzisiert und aufgrund des schalenförmigen Kalottenfragments, das von jeglicher Durchblutung abgetrennt war, die Indikation zur Implantation einer Oberarmkopftraumaprothese gestellt.

Die Operation wurde zwei Tage nach dem Unfall durchgeführt. Nach Entfernung des Kalottenfragmentes wurde eine Oberarmkopftraumaprothese zementfrei eingesetzt. Postoperative Röntgenaufnahmen wurden drei Tage später angefertigt und ergaben, laut radiologischem Befund, dass die Oberarmkopfprothese mit regelrechter Gelenkartikulation und einiger im Subakromialraum verbliebener schaliger Fragmente implantiert wurde.

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Arzthaftung 2019 – Ausgewählte BGH- und OLG-Rechtsprechung im Jahresrückblick

Im Rechtsprechungsjahr 2019 haben der Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arzthaftung erneut konkretisiert. Eine dieser Entscheidungen ist hoch umstritten; in ihr hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Stellenwert des menschlichen Lebens auseinandergesetzt.


1. Behandlungsfehler

In Gerichtsverfahren steht die Beurteilung von Behandlungsfehlern nur Medizinern zu. Juristen dürfen sich ausschließlich mit rechtlichen Bewertungen befassen.

Die Gerichte stellen immer wieder klar, dass einem Vortrag medizinischer Laien nachgegangen werden muss, wenn er nicht von vorneherein unschlüssig ist. So auch in diesem Fall: Die Klägerin ist Alleinerbin ihres verstorbenen Ehegatten. Nachdem eine hausärztlich durchgeführte Injektionsbehandlung der beim Patienten bestehenden Lumboischialgien zu keiner Besserung der Symptomatik geführt hatte, wurde in der Folge eine explorative Laparotomie durchgeführt, ohne dass sich eine Ursache für die Beschwerden fand. In der Folgezeit kam der Patient auf die Intensivstation und wurde mit einem Reserve-Antibiotikum behandelt.

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Vergütung der ärztlichen Leichenschau ab 01.01.2020

Am 01.01.2020 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte in Kraft getreten. Die Änderungsverordnung regelt im Wesentlichen den Abschnitt VII. über die Todesfeststellung neu. Dabei wurden die Forderungen der Bundesärztekammer überwiegend berücksichtigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Heft 46 des Deutschen Ärzteblatt auf den Seiten A 2124f und die Bekanntmachung dazu auf der Seite A 2155.

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Ausschließliche Fernbehandlung – die Zukunft der Medizin?

Bestandsaufnahme, Ausblick und kritische Betrachtung*

Die Telemedizin ist schon lange in Behandlungs- und Kooperationskonzepten etabliert (Telemonitoring, Telenotarzt, Teleradiologie nach RöV, TIM/Telematik Intensivmedizin, Tele-Stroke-Unit, Telekonsil u. a.).

Der 121. Deutsche Ärztetag hat durch Änderung der MBO die Grundlagen geschaffen, neben dem Gold-Standard des unmittelbaren, physischen Arzt-Patienten-Kontaktes, Patienten unter bestimmten Umständen ausschließlich aus der Ferne zu behandeln und zu beraten. Ebenfalls beschlossen wurde, die Fernbehandlung im vertragsärztlichen Sektor nur durch Vertragsärzte im Rahmen des Sicherstellungsauftrages durchführen zu lassen, damit keine profitorientierten Gesellschaften in Konkurrenz zu Vertragsärzten treten. Die Ausstellung einer Fernkrankschreibung bei unbekannten Patienten lehnte der Ärztetag ab.

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Nicht zeitgerechte Diagnose und Behandlung einer Appendizitis

Norddeutsche SchlichtungsstelleAus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle


Kasuistik


In einem Schlichtungsverfahren war die diagnostische Abklärung von Oberbauchbeschwerden zu prüfen, als deren Ursache sich eine perforierte gangränöse Appendizitis mit Unterbauchperitonitis erwies.

Der 29-jähige Patient stellte sich in der Rettungsstelle einer Klinik mit Oberbauchschmerzen vor. Nach dem Behandlungsbericht hatten die Beschwerden 3 bis 4 Tage vorher mit Halsschmerzen begonnen und jetzt waren Magenschmerzen und Übelkeit mit Erbrechen hinzugekommen. Auf Basis der klinischen Untersuchung wurden die Diagnosen „akute Gastritis und Tonsillitis“ gestellt. Nach Verabreichung von MCP, einer Infusion und Novalminsulfon erfolgte die Entlassung mit der Maßgabe zur Vorstellung beim Hausarzt bei persistierenden Beschwerden oder bei Verschlechterung eine Wiedervorstellung in der Rettungsstelle.

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