Gefahr nach Sturz im Krankenhaus erkannt, aber durch Informationsdefizit nicht gebannt
Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Kasuistik
Im Rahmen dieses Schlichtungsverfahrens war die Behandlung durch die Ärzte einer Klinik für Unfall- und Handchirurgie und Orthopädie zu prüfen.
Am 10. Oktober erlitt eine 83-jährige Patientin bei einem Treppensturz eine Verletzung des linken Sprunggelenks und des Brustkorbs. Sie wurde mit dem Krankenwagen in die Klinik verbracht. Folgender Befund lag bei der Vorstellung vor: Schwellung am linken Außenknöchel mit Druck- und Bewegungsschmerz der Außenbänder, Schmerzvermehrung bei Fußsenken und Fußeinwärtsdrehen, geringer Druckschmerz am Deltaband, klinisch kein Talusvorschub, Achillessehne intakt, am linken Brustkorb keine äußeren Verletzungszeichen, Druckschmerz im Verlauf der 10. Rippe lateral. Lunge auskultatorisch beidseits gut belüftet.