Haftungsrisiko beim Leser! - Erwähnung eines Tumors im Nebensatz eines Entlassungsberichts
Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Kasuistik
Die 70-jährige Patientin wurde seit Anfang 2008 bei dem in Anspruch genommenen HNO-Arzt wegen rezidivierender Gehörgangsentzündung mit Abszessbildung behandelt. Wegen dieser rezidivierenden Abszessbildung erfolgte im Sommer 2008 die stationäre Einweisung in eine HNO-Klinik. Nach der Entlassung erfolgte die Behandlung weiter bei dem HNO-Arzt. Ein Jahr später erhielt der Arzt von dem Ehemann die Information, dass die Patientin an einem Lungentumor leide und sich zur Behandlung im Krankenhaus befinde. Nachforschungen hätten ergeben, dass der Lungentumor bereits ein Jahr zuvor während des Krankenhausaufenthaltes in der HNO-Klinik festgestellt worden sei. Die Patientin verstarb Anfang 2010.
Der Ehemann der verstorbenen Patientin beanstandet, dass seitens des HNO-Arztes nicht informiert wurde, dass während des Klinikaufenthaltes im Sommer 2008 sich der Verdacht auf einen Lungentumor ergeben habe. Bei korrekter Information hätte die weitere Diagnostik neun Monate früher eingeleitet werden können und damit wäre die Überlebenschance für die Patientin größer gewesen.