„Vorsicht! Videoüberwachung“
Bei gewissen Sicherheitsproblemen scheint eine Videoüberwachung eine einfache Lösung zu bieten. So können etwa unübersichtliche oder personell nicht oder nur sporadisch besetzte Räumlichkeiten zu verschiedensten Tages- und Nachtzeiten leicht überwacht werden. Die Aufsicht über das System kann zentral und mit wenig Personalaufwand erfolgen. Die Technik ist inzwischen erschwinglich und häufig ohne besondere Kenntnisse zu installieren.
Die datenschutzrechtliche Relevanz der Videoüberwachung wird von den Betreibern jedoch häufig falsch eingeschätzt. Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht sich frei zu bewegen, ohne dass sein Verhalten permanent mit Hilfe von Kameras beobachtet oder aufgezeichnet wird. Dies ergibt sich aus seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ableitet.