Aus gegebenem Anlass erinnert die Kammer an den sorgfältigen Umgang mit der Festellung der Todesart nach dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG).
In der zu verwendenden Todesbescheinigung wird zwischen natürlichem, nicht natürlichem und nicht aufgeklärtem Tod unterschieden. Gemäß § 2 Abs. 6 BestattG liegt ein nicht natürlicher Tod vor, wenn der Tod durch Selbsttötung, durch sonstiges menschliches Einwirken oder durch einen Unglücksfall eingetreten ist. Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Tod, bei dem die Todesart ungeklärt ist, ein nicht natürlicher Tod war.
Jede äußere Einwirkung führt zu dem Verdacht eines nicht natürlichen Todes. Auch der Tod durch Unfall ist ein nicht natürlicher Tod. Dazu gehören neben Verkehrs- und Arbeitsunfällen auch Unfälle in der Häuslichkeit. Auch der Sturz betagter Patienten aus dem Bett ist eine nicht natürliche Todesursache mit den vom Gesetz vorgesehenen Folgen.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die ärztlichen Mitteilungspflichten gemäß § 6 BestattG. Ergeben sich vor oder bei der Durchführung der Leichenschau Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, ist die Todesart ungeklärt oder soll die Leichenschau an einer unbekannten Person durchgeführt werden, muss durch den Arzt oder die Ärztin unverzüglich die Polizei informiert werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist von der weiteren Durchführung der Leichenschau abzusehen und keine Veränderungen an der Leiche vorzunehmen.
Das heißt, auch das vollständige Entkleiden der Leiche entfällt zunächst. Auch die Auffindesituation darf nicht verändert werden. Das Eintreffen der Polizei ist abzuwarten, auch wenn dies im Einzelfall ärgerlich ist und zu Verzögerungen im Praxisablauf führt. Keinesfalls dürfen Angehörige, Mitbewohner oder andere Personen mit der Leiche bis zum Eintreffen der Polizeibeamten allein gelassen werden.
Die Kammer bietet regelmäßig Fortbildungen zur Ärztlichen Leichenschau an. Die nächsten Veranstaltungen finden am 22.6.2019 und 09.11.2019 im Universitätsklinikum Magdeburg, Institut für Rechtsmedizin, statt. Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Internetseite.
Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt