Nach Veröffentlichung vom 14.02.2020 ist das sog. Landarztgesetz (LAG LSA – bzw. „Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt“) zwischenzeitlich in Kraft getreten.
Ab dem Wintersemester 2020/21 sollen insgesamt 20 Studienplätze an den Universitäten im Land an Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach dem Studium für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region des Landes als Allgemeinmediziner tätig zu werden. Bei Vertragsbruch droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.