Fehlerhafte Aufklärung bei einer ästhetischen Operation
Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Kasuistik
Eine 41-jährige Patientin wünschte sich eine Korrektur des von ihr als zu spitz und vorstehend empfundenen Kinns. Sie stellte sich daraufhin in einem MVZ eines Universitätsklinikums bei einem Facharzt für MKG-Chirurgie erstmals Mitte Dezember zu einer Untersuchung vor. In einem zweiten Termin Anfang Januar des darauffolgenden Jahres wurden präoperative Fotografien und Röntgenaufnahmen erstellt. Anfang Februar erfolgte die Operation, mit deren Ergebnis die Patientin nicht zufrieden war.