Arzthaftung - Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Jahr 2020

Behandlungsfehler

Der medizinische Sachverständige entscheidet, ob ein Abweichen vom Facharztstandard vorliegt. Erst danach obliegt es Juristen, diesen Fehler rechtlich einzuordnen. Wichtig ist diese Einordnung für die Beweislast: Je schwerer ein Fehler, desto eher muss der Behandelnde beweisen, dass dieser für den Schaden und seine Folgen nicht kausal ist. Die unterlassene Befunderhebung (wie eine versäumte Röntgenaufnahme) wird als schwer angesehen, weil sie eine Diagnose schon von vornherein vereitelt.

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Folgen einer fehlerhaften Operationswahl – TURP versus Stanzbiopsie

Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Kasuistik

Bei einem 74-jährigen Patienten bestand seit 15 Jahren eine Prostatavergrößerung mit entsprechenden Miktionsbeschwerden, die konservativ medikamentös behandelt wurden. Es wurde bei anhaltenden Miktionsbeschwerden bei einem Prostatavolumen von 50 ml (normal ca. 20 ml) und einem PSA-Wert von 8,71 ng/ml eine Prostatabiopsie vor einer transurethralen Prostataresektion (TURP) überlegt durchzuführen.
Nach Einweisung in eine Klinik wurde präoperativ ein deutlich erhöhter PSA-Wert von 10,3 ng/ml in der Klinik erhoben. In der Urologischen Abteilung erfolgte dann die Operation. Bei primär postoperativ unauffälligem Verlauf kam es nach Entlassung aus der stationären Behandlung zu einer Harninkontinenz II. bis III. Grades. Als Ursache hierfür wurde endoskopisch ein Schließmuskeldefekt bei einer Breite von 4 mm gesehen.

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