Information der für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Robert Koch-Instituts (RKI)
Die Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten mittels Desinfektionswischtücher (z. B. Ultraschallson-den mit Schleimhautkontakt) wird in Fachkreisen schon länger diskutiert. Im Zentrum der Diskussion steht hier die Frage der Validierbarkeit der abschließenden Desinfektion dieser Produkte. Das RKI hatte im November 2020 bezüglich der Frage der Validierbarkeit der manuellen Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten mittels Wischtücher festgestellt, dass die Validierbarkeit der abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten derzeit nicht gege-ben ist. Die für Medizinprodukte zuständigen obersten Landesbehörden und das BfArM schließen sich dieser fachlichen Einschätzung an.
Auf der Homepage des RKI finden Sie weitere Informationen: https://t1p.de/wisch
Quelle: RKI