Neue Regelungen für Arbeitsverträge von MFA und angestellten Ärzten
Ab dem 01.08.2022:
Zum 01.08.2022 sind die Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten.
§ 2 NachwG statuiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, die wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Niederschrift festzuhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder in einem gesonderten, zusätzlichen Dokument erfolgen.