im Ärztblatt Sachsen-Anhalt 34 (2023) 1/2, Seite 24ff
Leider hat sich durch nachträgliche juristische Erkenntnisse ein Fehler in dem Artikel „4. Ethiktag am UKH – Wer entscheidet über die medizinische Versorgung, wenn ich es selbst nicht mehr entscheiden kann?“ aus dem Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 34 (2023) 1/2 bemerkbar gemacht. Hier steht im Info-Kasten zum Ehegattennotvertretungsrecht auf Seite 26: „Gültige Ehe (CAVE: Lebenspartnerschaft nach LPartG reicht nicht aus!)“.
Richtigerweise ist dies wegen einer umfassenden Verweisung in § 21 LPartG allerdings doch der Fall – sodass es an diesem Punkt heißen muss „Gültige Ehe oder Eingetragene Lebenspartnerschaft (nach LPartG)“.
Wir bitten dies zu entschuldigen.