Haftungsrisiko beim Leser! Erwähnung eines Tumors im Nebensatz eines Entlassungsberichts
Leserbrief von Dr. Edward Syska-Feller zum Artikel im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt im Heft 3/2014, S. 81f
Zweifelsfrei ist ein weiterer behandelnder Arzt verpflichtet, Arztbriefe aufmerksam zu lesen und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Aber – reicht es, einen Malignomverdacht im Nebensatz mitzuteilen?