Antwort auf den Leserbrief von Herrn Dr. Achim von Moltke zum Thema Strahlenschutzkurs
Sehr geehrter Herr Dr. von Moltke,
vielen Dank für den Leserbrief, zu welchem wir gerne wie folgt Stellung nehmen möchten:
Die Röntgenverordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Genehmigungen, Anzeigepflichten und unter welcher Beachtung von Strahlenschutzgesichtspunkten Röntgeneinrichtungen und Störstrahler zu betreiben sind. Sie wird ergänzt durch verschiedene Röntgenfachkunderichtlinien.