Die strafrechtliche Seite iatrogener Schäden

Leserbrief von Prof. Dr. Winfried Burkert zum Artikel von Rechtsanwalt Patrick Weidinger im Heft 8/2013, S. 57

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Einleitung des Artikels „Geldstrafe, Gefängnis, Berufsverbot“ durch Rechtsanwalt Patrick Weidinger entsteht ein verkehrtes Bild über den englischen Arzt Morell Mackenzie.

1.    Mackenzie hat den Kehlkopfkrebs beim Kaiser Friedrich III. nicht übersehen, sondern eine falsche Diagnose gestellt. Er meinte, es sei eine entzündliche gutartige Veränderung an einem Stimmband. Dass er möglicherweise bei einer Spiegelung des Kronprinzen das gesunde Stimmband bioptierte, ist nicht eindeutig erwiesen. Man muss aber davon ausgehen, dass er gesundes Gewebe entfernte, so dass der Pathologe Rudolf Virchow die Diagnose Krebs nicht bestätigen konnte.
2.    Mackenzie wurden weder Hände noch Kopf abgeschlagen und er kam auch nicht in ein deutsches oder englisches Gefängnis.

Wenn Herr Rechtsanwalt Weidinger in seiner Artikeleinleitung solch einen Vergleich aus früherer Zeit bringt, dann sollte es korrekt sein.
Ich bitte darum, dass in Ihrem (unserem) Ärzteblatt Sachsen-Anhalt eine Korrektur vorgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. W.  Burkert, Teutschenthal