Leserbrief von Dipl.-Med. Diethilde Kubitscheck zum Thema „EBM“ vom 17. August 2020
Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn!
Ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie und bitte um Überprüfung des Sachverhaltes. Da ich weiß, dass Sie viele andere Belastungen haben, fasse ich mich kurz. Im EBM sind ab dem 01.07.2020 die Abrechnungsnummern für Kopien gestrichen und das Entgelt für Fax reduziert.
Dies erfolgt sicher im Rahmen der derzeit massiv betriebenen Umstellung auf eine komplette Digitalisierung in der Arztpraxis. Bisher habe ich stets bei Hausarztberichten und bei stationären Einweisungen oder Überweisungen zu Fachärzten den Patienten alle relevanten Kopien der Befunde/Berichte mitgegeben. Jetzt wird das nicht mehr honoriert. Bei Einweisungen, insbesondere auch bei Akutfällen, sind Befundmitgaben aber zwingend erforderlich.
Muss ich jetzt diese für die Patienten bezahlen oder zahlt sie der Patient jetzt selbst? Die Patienten haben bisher nur dann die Kopien selbst bezahlt, wenn sie diese für sich selbst haben wollten. Auch für den MDK sind Kopien von Befunden wichtig (z. B. Bodyplethysmographie und Blutgasanalyse für die Genehmigung von Sauerstoffkonzentratoren).
Da leider auch für Pulmologen die Leistung 13650 deutlich gekürzt wurde, sehe ich mich nicht in der Lage, jetzt auch noch Kopien zu bezahlen, denn Kopierpapier und Toner usw. sind auch teurer geworden sind. Die angestrebte vollständige Digitalisierung ist noch nicht soweit, dass alles elektronisch übermittelt werden kann. Auch wenn das so wäre, ist es schwierig, sich nur darauf zu verlassen, da sehr häufig technische Probleme auftreten, die nicht kurzfristig gelöst werden können, denn die Hotline ist immer überlastet – Problemlösungen erst nach Stunden und Tagen möglich.
Was kann man tun?
Ich bitte um baldige Antwort, denn es ist ein akutes Problem. Ich wäre auch dankbar, wenn die weiteren Adressaten mir sagen können, warum man diese Leistungen streichen konnte.
Herzlichen Dank!
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Dipl.-Med. Diethilde Kubitscheck