Skip to main content

Fachärztliche Zeugnisse im Umgang mit Waffen

Gutachter gesucht

Gutachter gesucht

Das Waffengesetzes (WaffG) sieht in verschiedenen Bereichen die Vorlage fachärztlicher Zeugnisse vor. Aufgrund eingehender Nachfragen führt die Ärztekammer seit dem Jahr 2005 eine Gutachterliste. Diese wird den für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Behörden zur Erleichterung ihrer Verwaltungstätigkeit zur Verfügung gestellt. Aktuell werden wir wieder verstärkt nach geeigneten Fachärzten angefragt. Daher möchten wir die Liste aktualisieren.

Im Einzelnen geht es einerseits um ein „amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe für Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben“ (§ 6 Absatz 3 WaffG). Andererseits wird ein solches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung benötigt, wenn Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen oder begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen bestehen
(§ 6 Absatz 2 WaffG).

Nach § 4 Absatz 2 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) soll die Begutachtung von Amtsärzten oder Fachärzten der Fachrichtungen Psychia­trie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Nervenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin oder Psychotherapeuten, die nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert sind, bzw. Fachpsychologen der Fachrichtungen Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie oder klinische Psychologie durchgeführt werden.

Das Vorliegen der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet beurteilt sich nach berufsständischen Regeln. Aus Sicht der Ärztekammer dementsprechend nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung.

Mitglieder, die die angegebenen Voraussetzungen erfüllen und zur Erstellung derartiger Zeugnisse bereit sind, möchten wir bitten, sich schriftlich an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu wenden.

Ass. jur. Tobias Brehme