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Berufsbildungsausschuss (BBA) für Medizinische Fachangestellte

Berufsbildungsausschuss (BBA) für Medizinische Fachangestellte

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) für Medizinische Fachangestellte ist am 3. April 2024 im Haus der Heilberufe in Magdeburg beschlussfähig unter dem Vorsitz von Dr. med. Cornelia Krause zur Beratung zusammengekommen. Als Beauftragte der Arbeitgeber hat die Allgemeinmedizinerin das Amt seit der konstituierenden Sitzung am 20. September 2023 für zwei Jahre der aktuellen Legislaturperiode inne, bevor sie dann mit Ingrid Gerlach, Vertreterin der Arbeitnehmer und derzeitige Stellvertreterin, die Ämter wechselt (wir berichteten).

Kerstin Uterwedde, Referatsleiterin MFA der Ärztekammer, nutzte anfangs die Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse der letzten Abschlussprüfungen „die besten in den vergangenen zehn Jahren“ waren. Der Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer, Professor Edgar Strauch, machte in diesem Zusammenhang auf die Bedeutsamkeit valider Bewertungskriterien aufmerksam, die reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse hervorbringen: Auch wenn dies bedeute, dass künftig die „Durchfallquote“ eventuell steigt, dürften Ausbildung und Ansprüche der Prüfungen „in ihrer Qualität nicht nachlassen“. Rege Diskussionen gab es zur Frage, ob und wie man Medizinische Fachangestellte im Anschluss an ihren Berufsabschluss statistisch erfassen kann und möchte. Dies ist durchaus ein wichtiges Werkzeug, um den Arbeitsmarkt zu analysieren sowie neue Ressourcen zur Gewinnung Medizinischer Fachangestellter zu erkennen und zu nutzen. Ziel ist es, den Job- und Arbeitsagenturen Gesprächsangebote zu unterbreiten, die das Berufsbild ausführlich und besser als früher erläutern sollen – damit geeignete Bewerber oder Umschüler zielgerichtet erkannt werden und zugleich die Abbrecherquote gesenkt werden kann. Weitere Themen mit teils intensivem Austausch boten die Präsentation zur geplanten Kampagne „MFA in Sachsen-Anhalt“, aber auch weitere Themen zur Ausbildung und Umschulung wie etwa berufliche Voraussetzungen für das Anrechnen auf eine verkürzte Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die nächste Sitzung wurde für den 11. September 2024 anberaumt.