Beschlüsse der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 19.11.2022 Am 19.11.2022 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt“. 1. Geschäftsbericht 2021…Weiterlesen...
30 Jahre Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt +
Die Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sieht seit ihrer ersten Fassung vom 29./30. Juni 1991 die Beratung von Forschungsvorhaben zu den damit verbundenen berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen durch eine von der…Weiterlesen...
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: +
Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) und Ehegatten-Notvertretungsrecht Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Durch…Weiterlesen...
Nach einer zweijährigen coronabedingten Präsenzpause luden die Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Tierärzte wieder zum traditionellen und gemeinsamen Neujahrsempfang der Heilberufe ein. Ausgerichtet wurde der Neujahrsempfang in diesem Jahr durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und die Kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Die Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sieht seit ihrer ersten Fassung vom 29./30. Juni 1991 die Beratung von Forschungsvorhaben zu den damit verbundenen berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen durch eine von der Ärztekammer oder eine sonstige nach Landesrecht gebildete Ethikkommission vor.
Bereits in der zweiten Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 23. November 1991 in Magdeburg wurde die Gründung der Ethikkommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossen. Am 18. März 1992 fand unter Leitung von Herrn Dr. med. Fukala die konstituierende Sitzung der von der Kammerversammlung gewählten Ethikkommission statt. Neben der Beratung von Forschungsvorhaben erarbeitete die Kommission in der Folgezeit Entwürfe für eine Satzung und die Gebührenordnung als Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit.
Prof. Dr. Jan Schildmann (rechts) und Andre Nowak (links) eröffnen den 4. Ethiktag am UKH
Dieser Frage widmeten sich am 22.09.2022 etwa 100 Teilnehmende des 4. Ethiktags am Universitätsklinikum Halle (Saale) (UKH). Anlass hierfür boten die am 01.01.2023 anstehenden Änderungen im Betreuungsrecht, insbesondere die damit verbundene Möglichkeit der Ehegattennotvertretung sowie die ethischen Herausforderungen, die bei Entscheidungen durch bevollmächtigte Angehörige oder rechtliche Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig auftreten (können). Organisiert wurde die hybride Veranstaltung durch das Klinische Ethikkomitee des UKH (Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Michael Bucher) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Direktor Prof. Dr. Jan Schildmann).
Die Referenten des zweiten Teils (v. l. n. r.): Dr. med. A. Henze (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt), PD Dr. med. C. Paech (Universitätsklinik für Kinderkardiologie, Kinderherzzentrum Leipzig), PD Dr. med. A. Rißmann (Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt, UMMD), Dr. med. U. Bauer (Kompetenznetz Angeborene Herzfehler e. V., Berlin), Dr. med. D. Claas (Universitätsklinik für Neurochirurgie, UMMD), A. Hamdan (Universitätsklinik für Neurochirurgie, UMMD), Prof. Dr. med. D. Schewe (Universitätskinderklinik Magdeburg), Foto: Lindner, Universitätsmedizin Magdeburg
Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt durfte am 09.11.2022 alle an der Fehlbildungserfassung Interessierten wieder zum 18. Einsendertreffen begrüßen. Dieses fand zum dritten Mal als Hybrid-Veranstaltung mit rund 35 Online- und 36 Präsenz-Teilnehmern statt. Dieses Jahr lag der Fokus auf den angeborenen Herzfehlbildungen.
Die Veranstaltung wurde mit dem Grußwort von Frau Dr. med. A. Henze aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt eröffnet. Sie unterstrich die Bedeutung der angeborenen Herzfehler, da ca. 8.700 Kinder jährlich in Deutschland mit einem angeborenen Herzfehler zur Welt kommen.
Ein 62-jähriger Patient (der Autor) nimmt seit ca. 8 Jahren täglich 500 mg Niacin zur Linderung eines Chronic Fatigue Syndroms ein. Die Kasuistik wurde im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt beschrieben (1). Im Folgenden wird die (vermutliche) Wirkung des Niacins auf die kapillare Sauerstoffsättigung bei Zustand nach COVID-Pneumonie beschrieben:
62-jähriger Patient, guter Allgemein- und Ernährungszustand, Zustand nach 3 „Corona“-Impfungen (Biontech, Comirnaty), erkrankte im Juli 2022 perakut an einer COVID-19-Pneumonie (Schnelltest und PCR positiv, Ct-Wert rund 17). Nach 2 offenbar durch Hypoxämie verursachten Synkopen erfolgte die stationäre Einweisung durch den ärztlichen Notdienst. Bei der Aufnahme bestand Fieber mit 38,5 °C, die Röntgenuntersuchung erbrachte eine Milchglasverschattung in der rechten Lunge, vor allem in basalen Segmenten.