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Hinweis der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Berufsgerichtliches Verfahren wegen Nichtanmeldung bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Berufsgerichtliches Verfahren wegen Nichtanmeldung bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Arzt mit Stethoskop schreibt auf Klemmbrett im Büro – Symbolbild für medizinische Dokumentation und Verwaltung.
Adobe Stock | #418919122

Die beschuldigte Ärztin ist seit Mai 2020 in einer Klinik im Bereich der Ärztekammer Sachsen-Anhalt tätig. Seit Bekanntwerden dieser Tätigkeit über das Ärzteversorgungswerk ist sie zur ordnungsgemäßen Anmeldung aufgefordert worden.

Selbst ein veranlasster Rügebescheid mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 Euro konnte eine Anmeldung der Ärztin nicht bewirken, so dass der Vorstand im Januar 2023 beschlossen hatte, gegen die Ärztin ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren nach § 57 Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) einzuleiten. Mit ihrem Verhalten verstößt die Ärztin fortgesetzt gegen die Meldepflicht gemäß § 2 KGHB-LSA i. V. m. § 2 der Meldeordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Zudem liegt ein Verstoß gegen verbundene Berufspflichten nach § 2 Abs. 6 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vor, indem sie fortlaufend und vehement auf alle Schreiben der Kammer bisher nicht reagiert hat. Deshalb musste letztlich ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Am 25.06.2025 hat das Berufsgericht für Heilberufe Sachsen-Anhalt den Sachverhalt verhandelt und im Ergebnis die Ärztin wegen Berufsvergehens mit einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro belegt. Die Beschuldigte war zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen. Das Urteil hat in der Zwischenzeit Rechtskraft erlangt.

Die Rechtsabteilung