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Ausgerichtet durch die universitären Bereiche für Gefäßchirurgie aus Halle und Magdeburg

Gemeinsames Gefäßchirurgisches Symposium Magdeburg 2025

Gemeinsames Gefäßchirurgisches Symposium Magdeburg 2025

Thema: Das Krankenhausversorgungs-
verbesserungsgesetz und Leistungsgruppen in der Gefäßchirurgie

Thema: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und Leistungsgruppen in der Gefäßchirurgie

Veranstaltungsort des Symposiums: Hörsaal im Haus 7
des Universitätsklinikums Magdeburg
U. Barth, F. Meyer*, J. Ukkat**

Arbeitsbereich Gefäßchirurgie (Leiter: OA Dr. U. Barth); Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie; Otto-von-Guericke-Universität mit Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. 
* Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie; Otto-von-Guericke-Universität mit Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. 
** Abteilung Gefäßchirurgie (Leiter: OA Dr. J. Ukkat); Klinik für Viszerale, Gefäß- und Endokrine Chirurgie; Martin-Luther-Universität mit Universitätsklinikum Halle (Saale) 

Am 15.09.2025 fand im Rahmen der fachspezifischen Fortbildungsreihe „Gefäßchirurgisches Symposium Magdeburg“, das Herr Prof. Dr. Z. Halloul (vormaliger Leiter des Arbeitsbereiches Gefäßchi­rurgie) seinerzeit begründet hatte, die nächste planmäßige Veranstaltung unter dem Titel „Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und Leistungsgruppen in der Gefäßchirurgie“ im neuen Hörsaal Haus 7 auf dem Campus des Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R. statt.

Das konzipierte Programm umfasste drei Hauptthemenkomplexe:

  • Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) auf die ärztliche Weiterbildung,
  • Leistungsgruppen in der Gefäßchirurgie,
  • Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz aus Sicht der AOK Sachsen-Anhalt
    und griff damit aktuelle Probleme der Gesundheitsversorgung und Weiterbildung auf, die konkret auf das Fachgebiet der Gefäßchirurgie ausgerichtet worden waren.

Mit den Vortragenden (in Präsentationsfolge): Ass. jur. Steffen Trautmann (Abteilungsleiter Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt), Prof. Dr. med. Arend Billing (Leiter der Kommission Krankenhausökonomie; Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e. V.) und Frau Dagmar Garlin sowie Frau Anja Gebühr (Fachbereich strategisches Krankenhaus- und Verhandlungsmanagement der AOK Sachsen-Anhalt) hatten die Gastgeber namhafte Referentinnen und Referenten gewonnen, die von ihrer fachlichen Herkunft her die gestellten Themen kompetent bestritten.

In Anbetracht des überregional relevanten und allumfassend bedeutsamen Symposiumsthemas und -anlasses bündelten die Gastgeber Herr Dr. med. Udo Barth (Leiter des Arbeitsbereiches Gefäßchirurgie; Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie; Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.) und Herr Dr. med. Jörg Ukkat (Leiter der Abteilung Gefäßchirurgie; Universitätsklinik für Viszerale, Gefäß- und Endokrine Chirurgie; Universitätsklinikum Halle [Saale]) ihre Aktivitäten und luden erstmals gemeinsam im Namen ihrer (über)regionalen Einzugsbereiche des Bundeslandes Sachsen-Anhalts zum Symposium ein nicht zuletzt im Hinblick auf die Rekrutierung eines notwendigen industriellen Sponsorings, wofür sich die Gastgeber auf diesem Wege bedanken. Gleichzeitig fungierten die Gastgeber als Moderatoren, die durchs Programm und die angeregte Diskussion führten sowie mit eigenen Kommentaren lenkten.

Anspruch der Fortbildungsreihe unter genanntem Titel ist die interdisziplinär-gefäßmedizinische Diskussion aktueller Themen – wie aufgeführt – unter vorheriger Abhaltung von Impulsvorträgen und Einbeziehung von Vertretern und Interessierten aller einrichtungsinternen und regionalen Versorgungsbereiche und -ebenen einschließlich der studentischen Seite.

Dabei kommen Fachvertreter, Spezialisten und Kliniker aus den gefäßmedizinisch aktiven Fachdisziplinen wie Angiologie, diagnostische und interventionelle Radiologie sowie Gefäßchirurgie als auch Phlebologie, ergänzt durch Neurologie, Kardiologie, Endokrinologie, Diabetologie, Hämostasiologie und Dermatologie, aber auch Kinderchirurgie, Mikrobiologie und Gefäßassistenz sowie Pflege als auch des übrigen mittleren medizinischen Bereiches zum interdisziplinären Austausch zusammen. Das Symposium vermag es dabei, jeweils bekannte Vertreterinnen und Vertreter und Expertinnen und Experten der Gefäßmedizin zu rekrutieren.

Der Einladungsflyer warb im Einzelnen (sinngemäß): Die Veranstaltung soll(te) den teilnehmenden Gefäßmedizinerinnen und -medizinern helfen, die Reformvorhaben besser zu verstehen und gleichfalls dazu anregen, die Umsetzung aktiv mitzugestalten.

Kurz zusammengefasst: Das am 18. April 2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zielt darauf ab, die Krankenhausplanung und -finanzierung zu reformieren. Wichtige Bestandteile sind die Einführung von Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen und einer Vorhaltevergütung sowie die Einrichtung sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass medizinische Angebote bundesweit einheitlich strukturiert und die Krankenhäuser hinsichtlich ihrer Fixkosten besser abgesichert werden. Für die Umsetzung dieser Reform ist eine Anpassung an die Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslandes notwendig. Wie diese Anpassung im Bundesland Sachsen-Anhalt gestaltet werden soll und kann, wurde aus unterschiedlicher Sicht betrachtet und diskutiert.

Im Einzelnen: Den Einstieg in die Veranstaltung gestaltete Herr Trautmann zum Thema „Auswirkungen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf die ärztliche Weiterbildung“. Er hob die Herausforderungen für die Weiterbildungsassistenten in der sich neu orientierenden Krankenhauslandschaft hervor. Insbesondere wurden folgende Probleme vorgetragen:

  • schwierige Planung der Weiterbildung,
  • mehrere Arbeitsrechtsverhältnisse von mindestens 3 Monaten Länge,
  • größere individuelle Verantwortung der Assistenzärzte in Weiterbildung bezüglich Inhalte der Weiterbildungsordnung, geeigneter Weiterbildungsberechtigter und Weiterbildungsstätten,
  • bei länderübergreifendem Wechsel Abgleichen der Inhalte der Weiterbildungsordnung,
  • Verhandlungen mit mehreren Arbeitgebern,
  • gegebenenfalls Wechsel des Versorgungswerkes,
  • Probleme bei wiederholter Probezeit und wiederholtem Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Zur Lösung dieser Problematiken könnten in Zukunft Netzwerkstrukturen gehören, so auch von den Landesärztekammern anerkannte regionale Weiterbildungsverbünde. Eine weitere Möglichkeit bestünde in der Überführung von Zusatzweiterbildungen in Schwerpunkte in bestimmten Fachgebieten.

Schnappschüsse vom Symposium:
A – C) Hörsaalszenen mit Eröffnung durch die Gastgeber Drs. Barth et Ukkat (A), Vortrag durch Herrn Ass. jur. Steffen Trautmann zu „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und ärztliche Weiterbildung“ (B) und Symposiumsabschluss mit Dank an die Referenten (C)
D – F) Vorhalle des Hörsaalgebäudes mit Industrieausstellung vor (D) und nach dem Symposium (E, F)

Fotos: Klinischer Image- und Bilderfundus des Arbeitsbereiches Gefäßchirurgie; Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie; Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.

Über die Probleme zu den Leistungsgruppen im Fachgebiet Gefäßchirurgie sprach Prof. Billing. Er erläuterte zunächst die Struktur und Voraussetzung für den Erhalt gefäßchirurgischer Leistungsgruppen sowie deren Konsequenzen für die Vergütung, was bedeutet, dass nur die Einrichtung, die eine Leistungsgruppe vom Land zugeordnet bekommt, auch diese Leistung erbringen darf beziehungsweise auch vergütet bekommt. Prof. Billing betonte, dass 70 % aller typischen Eingriffe (Varizen, Amputation, Wundbehandlung, plastische Deckung, Infektionen) einer Gefäßchirurgie in die allgemeine Leistungsgruppe fallen und nur etwa 1/3 der gefäßchirurgischen Patienten in die drei Leistungsgruppen: Bauchaortenaneurysma, Carotis und komplexe periphere arterielle Gefäße eingeordnet werden können. Es wird die Frage von Mindestvorhaltezahlen, von Kooperationsverträgen (mit wem und welche Form) und die Überschneidung von LG-Fällen und Hybrid-DRG-Fällen diskutiert werden müssen.

Des Weiteren betonte Herr Prof. Billing, dass es bei der Umsetzung der Gesetzesvorhaben noch Unklarheiten und Unsicherheiten gäbe, insbesondere dadurch, dass die Umsetzung des KHVVG in der Hand der Bundesländer läge und durch die föderalistische Struktur der Bundesrepublik erhebliche Unterschiede von Bundesland zu Bundesland auftreten könnten. Erneute Veränderungen könnten durch eine Verabschiedung des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) mit Veränderungen im Zeitplan der Reform und Reduzierung des Vollzeitäquivalents von 40 Stunden/Woche auf 38,5 Stunden/Woche relevant werden. Er ermutigte die Zuhörer, sich aktiv in die Gestaltung der Umsetzung miteinzubringen, indem die Bedeutung der Kliniken für die Versorgung der Region gegenüber den verantwortlichen Geschäftsführern, der Öffentlichkeit, dem Sozialministerium und der Krankenhausgesellschaft hervorgehoben wird.

Abschließend kamen Frau Garlin und Frau Gebühr vom Fachbereich strategisches Krankenhaus- und Verhandlungsmanagement der AOK Sachsen-Anhalt zu Wort. Sie erläuterten die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes aus Sicht der AOK Sachsen-Anhalt.

Als Ziele wurden die wirtschaftliche, bedarfsgerechte, flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Krankenhausversorgung und Gesundheitslandschaft in Sachsen-Anhalt definiert. Außer einer definierten und dezentral vorzuhaltenden Notfallversorgung müsse die Qualität der Behandlung und nicht die Erreichbarkeit das wesentliche Kriterium für potenziell elektive Behandlungen sein. (Hoch)spezialisierte (Spitzen)medizin solle ausschließlich an Schwerpunktzentren und Kliniken mit entsprechender Ausstattung, Erfahrung und Qualität erfolgen, während die Ambulantisierung die wohnortnahe, sektorenübergreifende Basisversorgung sichert.

Nach kurzer Erläuterung der Bestandssituation der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt kamen sie auf die Planungsmethodik der AOK Sachsen-Anhalt zu sprechen. Es wurde die Einrichtung von Planungsregionen erläutert, wobei die Komplexität der Leistungen, die Erreichbarkeit, die Leistungskomplexe sowie Planungskriterien (normative Vorgaben, Qualitätsvorgaben, Mindestfallzahlen, Strukturentwicklungen) mit einfließen werden. Anschließend wurde an Beispielen die Verknüpfung der Leistungsgruppen mit den Planungsregionen erläutert. Dabei ist wichtig zu wissen, dass alle Leistungsgruppen nach allgemeinen sowie spezifischen Leistungsgruppen differenziert werden, die sich in ihrer Definition maßgeblich unterscheiden. Allgemeine Leistungsgruppen (LG) sind LG, die durch die Weiterbildungsordnung (WBO) ihres Gebietes definiert sind. Der Versorgungsauftrag für ein Krankenhaus umfasst alle Therapien, Operationen, Prozeduren und Behandlungen, die in der WBO beschrieben sind. Spezifische Leistungsgruppen sind solche LG, die durch Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) und/oder ICD Codes und ggf. weitere Variablen (z. B. Patientenalter) definiert sind und nur Krankenhäuser mit dem Versorgungsauftrag für eine spezifische LG dürfen genau die Patienten behandeln, deren Krankenhausaufenthalt durch die OPS bzw. ICD-Codes der LG definiert sind. Die drei LG der Gefäßchirurgie sind spezifische Leistungsgruppen innerhalb der chirurgischen Leistungsgruppen und es werden je nach Leistungsspektrum bis zu 2/3 der gefäßchirurgischen Fälle in die LG Allgemeine Chirurgie eingruppiert.

Das Teilnahmeecho war ansprechend, ebenso wie die Diskussion der Vortragsthemen. Gastgeber und Teilnehmende waren sich einig, dass

  • die Vortragsveranstaltung als voller Erfolg zu werten ist,
  • das Symposiumskonzept sich gut bewährt hat und baldmöglichst wieder aufzugreifen wäre (sowie)
  • die Fortbildungsreihe weiter in bewährter Weise möglicherweise unter Aufgreifen ähnlicher thematischer Ausrichtung fortgesetzt werden soll.
Korrespondenzanschrift:

Dr. Udo Barth, Oberarzt, Arbeitsbereich Gefäßchirurgie, Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie; Otto-von-Guericke-Universität mit Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Tel.: 0391/671 56 66
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