Am 15.09.2025 fand im Rahmen der fachspezifischen Fortbildungsreihe „Gefäßchirurgisches Symposium Magdeburg“, das Herr Prof. Dr. Z. Halloul (vormaliger Leiter des Arbeitsbereiches Gefäßchirurgie) seinerzeit begründet hatte, die nächste planmäßige Veranstaltung unter dem Titel „Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und Leistungsgruppen in der Gefäßchirurgie“ im neuen Hörsaal Haus 7 auf dem Campus des Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R. statt.
Das konzipierte Programm umfasste drei Hauptthemenkomplexe:
- Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) auf die ärztliche Weiterbildung,
- Leistungsgruppen in der Gefäßchirurgie,
- Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz aus Sicht der AOK Sachsen-Anhalt
und griff damit aktuelle Probleme der Gesundheitsversorgung und Weiterbildung auf, die konkret auf das Fachgebiet der Gefäßchirurgie ausgerichtet worden waren.
Mit den Vortragenden (in Präsentationsfolge): Ass. jur. Steffen Trautmann (Abteilungsleiter Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt), Prof. Dr. med. Arend Billing (Leiter der Kommission Krankenhausökonomie; Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e. V.) und Frau Dagmar Garlin sowie Frau Anja Gebühr (Fachbereich strategisches Krankenhaus- und Verhandlungsmanagement der AOK Sachsen-Anhalt) hatten die Gastgeber namhafte Referentinnen und Referenten gewonnen, die von ihrer fachlichen Herkunft her die gestellten Themen kompetent bestritten.
In Anbetracht des überregional relevanten und allumfassend bedeutsamen Symposiumsthemas und -anlasses bündelten die Gastgeber Herr Dr. med. Udo Barth (Leiter des Arbeitsbereiches Gefäßchirurgie; Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie; Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.) und Herr Dr. med. Jörg Ukkat (Leiter der Abteilung Gefäßchirurgie; Universitätsklinik für Viszerale, Gefäß- und Endokrine Chirurgie; Universitätsklinikum Halle [Saale]) ihre Aktivitäten und luden erstmals gemeinsam im Namen ihrer (über)regionalen Einzugsbereiche des Bundeslandes Sachsen-Anhalts zum Symposium ein nicht zuletzt im Hinblick auf die Rekrutierung eines notwendigen industriellen Sponsorings, wofür sich die Gastgeber auf diesem Wege bedanken. Gleichzeitig fungierten die Gastgeber als Moderatoren, die durchs Programm und die angeregte Diskussion führten sowie mit eigenen Kommentaren lenkten.
Anspruch der Fortbildungsreihe unter genanntem Titel ist die interdisziplinär-gefäßmedizinische Diskussion aktueller Themen – wie aufgeführt – unter vorheriger Abhaltung von Impulsvorträgen und Einbeziehung von Vertretern und Interessierten aller einrichtungsinternen und regionalen Versorgungsbereiche und -ebenen einschließlich der studentischen Seite.
Dabei kommen Fachvertreter, Spezialisten und Kliniker aus den gefäßmedizinisch aktiven Fachdisziplinen wie Angiologie, diagnostische und interventionelle Radiologie sowie Gefäßchirurgie als auch Phlebologie, ergänzt durch Neurologie, Kardiologie, Endokrinologie, Diabetologie, Hämostasiologie und Dermatologie, aber auch Kinderchirurgie, Mikrobiologie und Gefäßassistenz sowie Pflege als auch des übrigen mittleren medizinischen Bereiches zum interdisziplinären Austausch zusammen. Das Symposium vermag es dabei, jeweils bekannte Vertreterinnen und Vertreter und Expertinnen und Experten der Gefäßmedizin zu rekrutieren.
Der Einladungsflyer warb im Einzelnen (sinngemäß): Die Veranstaltung soll(te) den teilnehmenden Gefäßmedizinerinnen und -medizinern helfen, die Reformvorhaben besser zu verstehen und gleichfalls dazu anregen, die Umsetzung aktiv mitzugestalten.
Kurz zusammengefasst: Das am 18. April 2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zielt darauf ab, die Krankenhausplanung und -finanzierung zu reformieren. Wichtige Bestandteile sind die Einführung von Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen und einer Vorhaltevergütung sowie die Einrichtung sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass medizinische Angebote bundesweit einheitlich strukturiert und die Krankenhäuser hinsichtlich ihrer Fixkosten besser abgesichert werden. Für die Umsetzung dieser Reform ist eine Anpassung an die Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslandes notwendig. Wie diese Anpassung im Bundesland Sachsen-Anhalt gestaltet werden soll und kann, wurde aus unterschiedlicher Sicht betrachtet und diskutiert.
Im Einzelnen: Den Einstieg in die Veranstaltung gestaltete Herr Trautmann zum Thema „Auswirkungen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf die ärztliche Weiterbildung“. Er hob die Herausforderungen für die Weiterbildungsassistenten in der sich neu orientierenden Krankenhauslandschaft hervor. Insbesondere wurden folgende Probleme vorgetragen:
- schwierige Planung der Weiterbildung,
- mehrere Arbeitsrechtsverhältnisse von mindestens 3 Monaten Länge,
- größere individuelle Verantwortung der Assistenzärzte in Weiterbildung bezüglich Inhalte der Weiterbildungsordnung, geeigneter Weiterbildungsberechtigter und Weiterbildungsstätten,
- bei länderübergreifendem Wechsel Abgleichen der Inhalte der Weiterbildungsordnung,
- Verhandlungen mit mehreren Arbeitgebern,
- gegebenenfalls Wechsel des Versorgungswerkes,
- Probleme bei wiederholter Probezeit und wiederholtem Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Zur Lösung dieser Problematiken könnten in Zukunft Netzwerkstrukturen gehören, so auch von den Landesärztekammern anerkannte regionale Weiterbildungsverbünde. Eine weitere Möglichkeit bestünde in der Überführung von Zusatzweiterbildungen in Schwerpunkte in bestimmten Fachgebieten.