Ärztliche Fortbildung

Vorankündigung: Fortbildungsveranstaltung der AkdÄ

in Kooperation mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der KV Sachsen-Anhalt
am 04.04.2020, 10.00 – 13.45 Uhr

Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Moderation:
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Weiterlesen ...

Achtung: Aktion „Alt gegen Neu“ – Austausch älterer Barcode-Etiketten

Altes Barcode-Etikett
Altes Barcode-Etikett

Barcode-Etiketten werden für die Identifikation der Fortbildungspunkte benötigt. Aktuell werden die Etiketten in der Form wie im Bild dargestellt, verwendet. Darauf ist die einheitliche Fortbildungsnummer als Zahlenkombination, Barcode und DataMatrix-Code enthalten.

Leider werden teilweise noch ältere Ausführungen verwendet. Dies führt dazu, dass Fortbildungspunkte nicht mehr automatisch auf dem Punktekonto erscheinen. Besitzer älterer Barcode-Etiketten senden bitte eine kurze Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Sie erhalten umgehend einen Bogen mit aktuellen Barcode-Etiketten.

Vorankündigung: Fortbildungsveranstaltung der AkdÄ

in Kooperation mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der KV Sachsen-Anhalt
am Samstag, 23.03.2019, 10.00 – 13.45 Uhr

Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz

Moderation:
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Co-Moderation:
Dr. med. Stefan Moritz
Leiter klinische Infektiologie Universitätsklinikum Halle (Saale)

Weiterlesen ...

„Letzte-Hilfe-Kurse“ in Sachsen-Anhalt 2018/2019 an 3 Standorten

Jeder kennt Erste-Hilfe-Kurse und viele haben an diesen teilgenommen, um Leben zu retten, egal ob in der eigenen Familie und Nachbarschaft, im Straßenverkehr oder Dienst. Wie sieht es jedoch am Lebensende aus, wie sind wir darauf vorbereitet, zu helfen, wenn Leben – ein Leben – zu Ende geht und es dennoch so viel zu tun gibt? Was können wir dann machen, vorbereiten, organisieren und was heißt eigentlich am Lebensende? Wie begleitet man einen Menschen am Lebensende und wo kann man sich Hilfe holen? Antworten hierzu bietet die Letzte Hilfe Fortbildung an. Ein Kurs, der Basiswissen und praktische Fertigkeiten in Palliativversorgung sowie das Umsorgen am Lebensende vermittelt und umsetzbar für jeden sein soll. Viele haben Angst, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen oder mit Angehörigen, Freunden und Nachbarn darüber zu reden. Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass man dann nicht den Kopf frei genug hat, um alles in Ruhe zu besprechen, sich umfassend beraten zu lassen und zu organisieren, wenn sich diese Situation einstellt. Der Kurs ist ein Vorbereitungskurs, sich dem Thema anzunähern und ähnlich wie bei der Ersten Hilfe sollte jeder auch am Lebensende Bescheid wissen!

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt möchte Ärztinnen und Ärzten mit diesem Kurs ein Instrument an die Hand geben, wie sie Patienten und Angehörige unkompliziert informieren können, um sie zu befähigen, über die Themen am Lebensende zu sprechen sowie um eine eigene Haltung und Handlungskompetenz dazu entwickeln zu können. Der Kurs setzt sich thematisch wie folgt zusammen:

  • Sterben als ein Teil des Lebens,
  • Vorsorgen und Entscheiden,
  • körperliche, psychische, soziale und existenzielle Nöte lindern und
  • Abschied nehmen vom Leben.


Referentin: Frau Dipl.-Soz.-Päd. Kirsti Gräf
Die Pfeifferschen Stiftungen haben mit Frau Gräf eine von neun zuerst ausgebildeten Kursleiterinnen in Letzter Hilfe im europäischen Raum.

Kursorte:
12.09.2018, Magdeburg, Haus der Heilberufe, Doctor-Eisenbart-Ring 2, Seminar- u. Beratungsräume, R54
27.02.2019, Halle (Saale), Theodor-Lieser-Str. 7, Studentenwerk-Heidemensa
22.05.2019, Dessau, Gropiusallee 38, Bauhaus

Kurszeit: 16.00 Uhr – 19.00 Uhr   
Fortbildungspunkte: 4 (Kat. A)
Kursgebühr: 30 Euro

Informationen zum Bildungsfreistellungsgesetz

Alle Ärztinnen und Ärzte, die in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

Voraussetzungen dafür sind:

  • der Beschäftigte hat seine Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt,
  • das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen,
  • der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn den Antrag für die Bildungsfreistellung schriftlich bei seinem Arbeitgeber anzeigen,
  • es stehen dem Sonderurlaub keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen (ansonsten Verwehrungsgrund des Arbeitgebers) und
  • der Veranstalter muss für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.

Kurse der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom 4. März 1998 (GVBI. LSA 1998, S. 92) in der derzeit geltenden Fassung beantragt wurden, sind über die Abteilung Fortbildung zu erfragen.

Weiterlesen ...